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Die Wettbewerbsbehörden der EU und einzelner EU-Mitgliedsstaaten haben am 24. März die Büros von mehreren Firmen durchsucht, die Bioethanol herstellen oder im Handel damit tätig sind. Das teilte die Kommission am 21. April in Brüssel mit.
Es bestehe der Verdacht, dass die Firmen gegen Wettbewerbsvorschriften der EU verstoßen hätten. Die Wettbewerbshüter der EU gehen davon aus, dass sich die Firmen bei der Vermarktung ihrer Produkte abgesprochen und damit ein verbotenes Kartell gebildet haben. Das Bioethanol werde als Zusatz für Kraftstoffe aber auch für die Produktion von Getränken, Kosmetika oder Arzneimitteln verwendet. Die Unter
Mittwoch, 22.04.2015, 11:07 Uhr
Tom Weingärtner
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