Bild: Fotolia.com, daboost
In der Schweiz treten zum Jahreswechsel neue Gesetze und Verordnungen zur Energiestrategie 2050 in Kraft. Für Photovoltaikanlagen ändert sich das Förderregime erheblich.
Die Schweiz wechselt von der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) nun komplett zur Einmalvergütung (EIV), teilte der Schweizer Solar-Branchenverband Swissolar mit. Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) wird nur noch an jene Solarprojekte ausbezahlt, die bereits vor Mitte 2012 angemeldet wurden. Alle anderen Anlagen werden mit der Einmalvergütung gefördert, die maximal 30 Prozent der Inve
Donnerstag, 7.12.2017, 13:56 Uhr
Heidi Roider
© 2024 Energie & Management GmbH