Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wird erst in den kommenden zehn Tagen bekannt geben, ob die Einstweilige Verfügung gegen die per Ministererlaubnis genehmigt Ruhrgas-Übernahme durch den Düsseldorfer Eon-Konzern aufgehoben wird. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Jaeger erklärte gestern, das Gericht werde spätestens am 5. August verkünden, ob das ausgesprochene Vollzugsverbot aufgehoben oder bestätigt wird.
In einem Eilverfahren hatten die Stadtwerke Aachen und Rosenheim sowie die Berliner Ampere AG und der Energiehändler Trianel die Durchführung der Übernahme gestoppt, bis in einem Hauptverfahren über ihre Beschwerden gegen die Ministererlaubnis selbst verhandelt wird.In der öffentlichen Anhörung vor dem OLG Düsseldorf bekräftigten Angehörige des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI) und Vert
Donnerstag, 25.07.2002, 09:06 Uhr
Andreas Kögler
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