Für das in Bau befindliche Kohlekraftwerk Lünen verpflichtet sich Trianel in der beantragten 6. Teilerrichtungsgenehmigung zur Einhaltung noch strengerer Emissionsgrenzwerte für SO2, NOx und Staub.
„Das Oberverwaltungsgericht Münster hat uns im Gerichtsverfahren eine Reihe Anregungen gegeben. Diese greifen wir im Antrag zur 6. Teilerrichtungsgenehmigung auf", erläutert Manfred Ungethüm, Geschäftsführer der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH. Unter anderem habe der künftige Kraftwerksbetreiber die Auswirkungen des Kraftwerks auf die Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)
Mittwoch, 10.11.2010, 13:23 Uhr
Jan Mühlstein
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