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Die Bundesnetzagentur hat erste Daten von den Netzbetreibern zur Anreizregulierung online gestellt.
Nach Paragraf 31 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) müssen Netzbetreiber gewisse Daten über ihr Unternehmen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Die Bekanntgabe erfolgt über die Bundesnetzagentur. Erste Datensätze hat die Behörde nun auf ihrer
Freitag, 24.02.2017, 11:58 Uhr
Stefan Sagmeister
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