Die Münchener Bayerngas GmbH, die im letzten Jahr zum fünften Mal in Folge einen neuen Absatzrekord erzielte, darf mit ihren wichtigsten Kunden weiter unbeschränkt langfristige Lieferverträge abschließen.
Bayerngas müsse sich als kommunale Beschaffungsgesellschaft nicht an die Vorgaben des Bundeskartellamts zu langfristigen Lieferverträgen mit Stadtwerken halten, die jüngst vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt wurden, erklärte bei der Bilanzpressekonferenz im Juni Geschäftsführer Dr. Ulrich Mössner. Das Unternehmen habe mit dem Bundeskartellamt eine Vereinbarung gesucht und erreicht, dass sei
Donnerstag, 22.06.2006, 07:49 Uhr
Peter Focht
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