Das Land Sachsen-Anhalt kann die Fernwasser-Versorgung neu ordnen und privatisieren. Eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Magdeburg hat das Oberlandesgericht Naumburg bestätigt.
Das Oberlandesgericht hat zudem die vom Landgericht vorgenommene Einschränkung aufgehoben, wonach zunächst nur die Hälfte der Anteile an der Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH verkauft werden darf. Nunmehr sind sämtliche Anteile veräußerbar. Gegen die Privatisierung hatte sich die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH gewehrt, die gemei
Montag, 26.01.2004, 14:16 Uhr
Stefan Schroeter
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