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Nach wie vor fehlt die förmliche beihilferechtliche Genehmigung der EU-Wettbewerbs-Kommission für das KWK-Gesetz 2016.
Obwohl es Ende August nach einem Treffen von KWK-Branchenvertretern im Bundeswirtschaftsministerium nach einer raschen beihilferechtlichen Genehmigung der EU für das Gesetz aussah, liegt diese immer noch nicht vor; das Gesetz kann damit nach wir vor nicht in Kraft treten. Das BHKW-Infozentrum in Rastatt schätzt, dass die Genehmigung aus Brüssel eher Ende September oder Anfang Oktober 2016 kommen k
Montag, 26.09.2016, 12:58 Uhr
Armin Müller
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