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KWK-Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, müssen möglicherweise ab dem 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage für den selbst genutzten KWK-Strom zahlen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am Nikolaustag zu einer Informationsveranstaltung zur beihilferechtskonformen Neugestaltung der Eigenversorgungsregelung für KWK-Neuanlagen im EEG eingeladen. Geschenke wird es dabei für die KWK-Branche nicht geben – eher das Gegenteil zeichnet sich ab. Grund hierfür ist die sich abzeichnende Weigerung der Europäischen Kommission, d
Mittwoch, 6.12.2017, 14:14 Uhr
Markus Gailfuß
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