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Energie & Management > Politik - Kontroverse im Klima-Ausschuss um Strompreisbremse
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
Politik

Kontroverse im Klima-Ausschuss um Strompreisbremse

Die Pläne für die Strompreisbremse stoßen im Klima-Ausschuss des Bundestags auf starke Kritik. Das Geld für die Entlastung soll zu einem Großteil aus der Stromwirtschaft kommen.
Die Ampel-Regierung hat den Gesetzentwurf „zur Einführung der Strompreisbremse und weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ vorgelegt. Mit der Regelung sollen sogenannte Letztverbraucher bis zum 30. April 2024 entlastet werden. Haushalten und Unternehmen will die Regierung ein „Basiskontingent“ beim Stromverbrauch einräumen.

Haushalte und Kleingewerbe mit einem Jahresverbrauch von bis zu 30.000 kWh sollen nach den Vorstellungen von SPD, Grünen und FDP ein auf 40 Cent/kWh gedeckeltes Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres historischen Netzbezuges bekommen – inklusive Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen. Entnahmestellen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch sollen ein auf 13 Cent/kWh gedeckeltes Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Netzbezuges erhalten.

Energieversorgern will die Regierung ein paar Monate Zeit für die Umsetzung der Strompreisbremse geben. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 soll im März 2023 stattfinden.

"Zu einem erheblichen Teil aus der Stromwirtschaft"

Die Entlastung vor allem der stromintensiven Industrie folge den Vorgaben und vor allem den Beihilfehöchstgrenzen, die die EU-Kommission im Oktober beschlossen hat, heißt es in dem Entwurf.

Die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2023 sollen laut Regierung durch einen Zuschuss von 12,84 Milliarden Euro auf dem Niveau des Jahres 2022 stabilisiert werden – der sich in der "Plankostenprognose" der Übertragungsnetzbetreiber für 2023 ursprünglich vorhergesagte Anstieg so verhindert werden.

Die Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte komme allen Stromverbrauchern und zugute, hieß es. Die Entlastungen seien so ausgestaltet, dass gleichzeitig weiter zum Energiesparen angereizt werde.

Das Geld für die Entlastungsmaßnahmen soll „zu einem erheblichen Teil aus der Stromwirtschaft generiert werden“, teilte der Bundestag mit. So sehr die Verbraucherinnen und -verbraucher unter den hohen Strompreisen litten, so sehr profitierten viele Erzeuger davon: Diese kriegs- und krisenbedingten Überschusserlöse sollen mit dem Gesetz „in angemessenem Umfang“ abgeschöpft und zur Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen verwendet werden, heißt es weiter.

Nächster Schritt am Nikolaustag

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF soll dabei eine Auffangfunktion haben: Zum eine könne er die Zwischenfinanzierung sicherstellen. Denn: Die Entlastungsbeträge würden bereits im März 2023 gewährt, die Überschusserlöse müssten jedoch erst im August 2023 gezahlt werden. Zum anderen: Am Ende der Laufzeit der Strompreisbremse werde „ein Fehlbetrag auf den Konten der Übertragungsnetzbetreiber stehen, da die abgeschöpften Überschusserlöse geringer als die gewährten Entlastungsbeträge sein werden“. Die Differenz zwischen Entlastungsbeträgen und Überschusserlösen soll laut Vorlage durch einen Zuschuss aus dem WSF beglichen werden.

Im Wirtschaftsplan sieht die Ampel für die Zwischenfinanzierung und den Bundeszuschuss zur Strompreisbremse einschließlich der Übertragungsnetzentgelte 43 Milliarden Euro vor. Dieser Zuschuss entfalle auf das Haushaltsjahr 2023. Die Entlastung für 2024 soll aus den Einnahmen der Übertragungsnetzbetreiber aus der Abschöpfung finanziert werden.

Der Klima-Ausschuss beurteilte das Vorhaben kontrovers. In SPD-Kreisen ist von einem „großen Schritt in die Richtung einer Entlastung“ die Rede, der „schnell und administrierbar“ sei. Die Union moniert, auch Millionäre würden entlastet. Sie hält es zudem für fraglich, ob das Gesetz in der vorgesehenen Zeit umsetzbar sei. Für zweifelhaft hält sie auch, ob Unternehmen unter dem Preisdeckel liegende Marktpreise tatsächlich an die Verbraucher weitergeben werden.

Die Grünen sehen mit der Regelung „krasse Härten vom Tisch“. Die AfD spricht von einem „weiteren Entwurf eines schlechten Gesetzes der Ampelkoalition“. Die FDP hebt hervor, dass es ein Auslaufdatum für die Preisbremsen gebe. Die Linke ist der Auffassung, „dass unten mehr und oben weniger“ ankommen müsste.

​Parallel Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz

Flankierend will die Regierung durch ein gesondertes Gesetz eine einmalige Entlastung für Kunden von Erdgas und leitungsgebundener Wärme für Dezember 2022 festschreiben und parallel mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz eine zu der Strompreisbremse vergleichbare Gaspreisbremse einführen.

Der Klima-Aussschuss hat mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen, am 6. Dezember eine Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen durchzuführen.
 

Mittwoch, 30.11.2022, 16:52 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Politik - Kontroverse im Klima-Ausschuss um Strompreisbremse
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
Politik
Kontroverse im Klima-Ausschuss um Strompreisbremse
Die Pläne für die Strompreisbremse stoßen im Klima-Ausschuss des Bundestags auf starke Kritik. Das Geld für die Entlastung soll zu einem Großteil aus der Stromwirtschaft kommen.
Die Ampel-Regierung hat den Gesetzentwurf „zur Einführung der Strompreisbremse und weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ vorgelegt. Mit der Regelung sollen sogenannte Letztverbraucher bis zum 30. April 2024 entlastet werden. Haushalten und Unternehmen will die Regierung ein „Basiskontingent“ beim Stromverbrauch einräumen.

Haushalte und Kleingewerbe mit einem Jahresverbrauch von bis zu 30.000 kWh sollen nach den Vorstellungen von SPD, Grünen und FDP ein auf 40 Cent/kWh gedeckeltes Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres historischen Netzbezuges bekommen – inklusive Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen. Entnahmestellen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch sollen ein auf 13 Cent/kWh gedeckeltes Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Netzbezuges erhalten.

Energieversorgern will die Regierung ein paar Monate Zeit für die Umsetzung der Strompreisbremse geben. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 soll im März 2023 stattfinden.

"Zu einem erheblichen Teil aus der Stromwirtschaft"

Die Entlastung vor allem der stromintensiven Industrie folge den Vorgaben und vor allem den Beihilfehöchstgrenzen, die die EU-Kommission im Oktober beschlossen hat, heißt es in dem Entwurf.

Die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2023 sollen laut Regierung durch einen Zuschuss von 12,84 Milliarden Euro auf dem Niveau des Jahres 2022 stabilisiert werden – der sich in der "Plankostenprognose" der Übertragungsnetzbetreiber für 2023 ursprünglich vorhergesagte Anstieg so verhindert werden.

Die Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte komme allen Stromverbrauchern und zugute, hieß es. Die Entlastungen seien so ausgestaltet, dass gleichzeitig weiter zum Energiesparen angereizt werde.

Das Geld für die Entlastungsmaßnahmen soll „zu einem erheblichen Teil aus der Stromwirtschaft generiert werden“, teilte der Bundestag mit. So sehr die Verbraucherinnen und -verbraucher unter den hohen Strompreisen litten, so sehr profitierten viele Erzeuger davon: Diese kriegs- und krisenbedingten Überschusserlöse sollen mit dem Gesetz „in angemessenem Umfang“ abgeschöpft und zur Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen verwendet werden, heißt es weiter.

Nächster Schritt am Nikolaustag

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF soll dabei eine Auffangfunktion haben: Zum eine könne er die Zwischenfinanzierung sicherstellen. Denn: Die Entlastungsbeträge würden bereits im März 2023 gewährt, die Überschusserlöse müssten jedoch erst im August 2023 gezahlt werden. Zum anderen: Am Ende der Laufzeit der Strompreisbremse werde „ein Fehlbetrag auf den Konten der Übertragungsnetzbetreiber stehen, da die abgeschöpften Überschusserlöse geringer als die gewährten Entlastungsbeträge sein werden“. Die Differenz zwischen Entlastungsbeträgen und Überschusserlösen soll laut Vorlage durch einen Zuschuss aus dem WSF beglichen werden.

Im Wirtschaftsplan sieht die Ampel für die Zwischenfinanzierung und den Bundeszuschuss zur Strompreisbremse einschließlich der Übertragungsnetzentgelte 43 Milliarden Euro vor. Dieser Zuschuss entfalle auf das Haushaltsjahr 2023. Die Entlastung für 2024 soll aus den Einnahmen der Übertragungsnetzbetreiber aus der Abschöpfung finanziert werden.

Der Klima-Ausschuss beurteilte das Vorhaben kontrovers. In SPD-Kreisen ist von einem „großen Schritt in die Richtung einer Entlastung“ die Rede, der „schnell und administrierbar“ sei. Die Union moniert, auch Millionäre würden entlastet. Sie hält es zudem für fraglich, ob das Gesetz in der vorgesehenen Zeit umsetzbar sei. Für zweifelhaft hält sie auch, ob Unternehmen unter dem Preisdeckel liegende Marktpreise tatsächlich an die Verbraucher weitergeben werden.

Die Grünen sehen mit der Regelung „krasse Härten vom Tisch“. Die AfD spricht von einem „weiteren Entwurf eines schlechten Gesetzes der Ampelkoalition“. Die FDP hebt hervor, dass es ein Auslaufdatum für die Preisbremsen gebe. Die Linke ist der Auffassung, „dass unten mehr und oben weniger“ ankommen müsste.

​Parallel Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz

Flankierend will die Regierung durch ein gesondertes Gesetz eine einmalige Entlastung für Kunden von Erdgas und leitungsgebundener Wärme für Dezember 2022 festschreiben und parallel mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz eine zu der Strompreisbremse vergleichbare Gaspreisbremse einführen.

Der Klima-Aussschuss hat mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen, am 6. Dezember eine Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen durchzuführen.
 

Mittwoch, 30.11.2022, 16:52 Uhr
Manfred Fischer

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