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Energie & Management > Inside EU Energie - Klimazoll auf Stromimporte
Quelle: Pixabay / NakNakNak / E&M
Inside EU Energie

Klimazoll auf Stromimporte

Unser Brüsseler Korrespondent Tom Weingärtner kommentiert in seiner Kolumne „Inside EU Energie“ energiepolitische Themen aus dem EU-Parlament, der EU-Kommission und den Verbänden.

Der Klimazoll auf Strom, der seit Anfang des Jahres von der EU erhoben wird, trägt vielleicht nicht wirklich zum Klimaschutz bei. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Brüsseler Denkfabrik Bruegel. Importeure, die vom CBAM (carbon border adjustment mechanism) erfasst werden, müssen ab 1. Januar auf zum Beispiel Stahl oder Zement eine Abgabe entsprechend dem Kohlendioxid entrichten, das bei der Produktion entstanden ist. Die Höhe des Klimazolls orientiert sich am CO2-Preis im europäischen Emissionshandel (ETS), den Stahl- oder Zementwerke in der EU bezahlen müssen. Damit soll verhindert werden, dass die Betreiber ihre Produktion in Länder verlagern, die keine Abgaben auf den CO2-Ausstoß erheben.

Für Strom könnte diese Rechnung nach Ansicht der Experten von Bruegel aber nicht aufgehen. Die EU kauft gegenwärtig Strom aus fünf Drittstaaten: Marokko, Großbritannien, Ukraine, Serbien und der Türkei. 2024 waren es insgesamt 22,5 Millionen kWh. Anders als bei Stahl könne jedoch nicht eindeutig festgestellt werden, woher ein Elektron stamme, das über Interkonnektoren mit diesen Ländern transportiert werde. Zur Kalkulation des Klimazolls müsse deswegen auf Annahmen zurückgegriffen werden, die man nur unvollständig kontrollieren könne.

Es könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, welcher Strom zu einem bestimmten Zeitpunkt importiert werde. Strom werde dann exportiert, wenn das Angebot im Herkunftsland größer als die Nachfrage sei. Das sei typischerweise der Fall, wenn viel Strom aus Wind und/oder Sonne erzeugt werde. Ein Klimazoll, der sich an der durchschnittlichen CO2-Intensität der Elektrizitätswirtschaft in den Nachbarländern der EU orientiert, kann deswegen nach Ansicht von Bruegel zu falschen Reaktionen am Elektrizitätsmarkt führen.

Wackelige Berechnungsgrundlage

Zumal die Berechnung auf der Grundlage der durchschnittlichen Emissionen in den letzten fünf Jahre erfolge. Bei der hohen Geschwindigkeit, in der neue Windräder und Solaranlagen ans Netz gingen, werde die tatsächliche CO2-Intensität nicht abgebildet. So habe Großbritannien sein letztes Kohlekraftwerk 2024 geschlossen, müsse für diese Emissionen aber noch auf Jahre Klimazoll bezahlen.

Eine Modellrechnung des Handels mit Großbritannien (wo die CO2-Intensität der Stromerzeugung geringer ist als in der EU) habe ergeben, dass CBAM den Import von Grünstrom über den Ärmelkanal deutlich reduziere und dazu führe, dass auf dem Kontinent rund 2 Millionen Tonnen mehr CO2 entstünden. Umgekehrt wird bei der Stromproduktion in Marokko, der Ukraine oder der Türkei mehr CO2 ausgestoßen als im Durchschnitt der EU. Dort würde CBAM zu einem Rückgang der Emissionen führen. Wie sich der Klimazoll genau auf den CO2-Ausstoß der EU und ihrer Nachbarstaaten auswirke, lasse sich gegenwärtig nicht vorhersagen.

Sicher sei jedoch, dass der Stromhandel mit den Drittstaaten zurückgehen werde. Ein Aufschlag zwischen 70 und 80 Euro pro Tonne CO2 wird nach den Berechnungen von Bruegel im Fall der Ukraine zu einem Rückgang der Exporte um 60 Prozent (von 6 auf 2,5 Milliarden kWh) führen. An den östlichen Grenzen der EU werde die Integration der Elektrizitätsmärkte verlangsamt und fallende Großhandelspreise würden Investitionen in erneuerbare Energien in diesen Ländern behindern.

Transitproblem auf dem Balkan

Auf dem westlichen Balkan entsteht nach Ansicht von Bruegel außerdem ein Transitproblem für Grünstrom, der aus Griechenland in andere EU-Staaten gelangt. Der Schaden für den Energiebinnenmarkt, der von großer Bedeutung für die Klimapolitik der EU sei, könne am Ende deutlich größer ausfallen als ein möglicher „Carbon leakage“.

Zumal das Risiko einer Produktionsverlagerung in der Elektrizitätswirtschaft nur gering sei. Ihre Einbeziehung in den CBAM ist nach Ansicht von Bruegel deswegen nicht gerechtfertigt: „Die potenziellen Vorteile davon sind begrenzt im Vergleich zu den Friktionen, die dadurch entstehen.“ Ein funktionierender Binnenmarkt und florierender Stromhandel seien von fundamentaler Bedeutung für die Klimaziele und die Wettbewerbsfähigkeit der EU.

Sollte man sich in Brüssel nicht dazu durchringen, auf die Erhebung des Klimazolls auf Stromimporte zu verzichten, müsse die Abgabe auf jeden Fall anders kalkuliert werden. Ein Fünfjahresdurchschnitt sei das falsche Signal für Betreiber und Investoren. Außerdem sollte die Einbeziehung der Elektrizitätswirtschaft in den CBAM bis mindestens 2028 verschoben werden. Bis dahin könnten mehr Erkenntnisse über die mit dem CBAM verbundenen Risiken gewonnen, möglichen Friktionen im Hinblick auf den Binnenmarkt könnte entgegengewirkt werden.

Tom Weingärtner
Quelle: E&M

Donnerstag, 8.01.2026, 09:20 Uhr
Tom Weingärtner
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Inside EU Energie
Klimazoll auf Stromimporte
Unser Brüsseler Korrespondent Tom Weingärtner kommentiert in seiner Kolumne „Inside EU Energie“ energiepolitische Themen aus dem EU-Parlament, der EU-Kommission und den Verbänden.

Der Klimazoll auf Strom, der seit Anfang des Jahres von der EU erhoben wird, trägt vielleicht nicht wirklich zum Klimaschutz bei. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Brüsseler Denkfabrik Bruegel. Importeure, die vom CBAM (carbon border adjustment mechanism) erfasst werden, müssen ab 1. Januar auf zum Beispiel Stahl oder Zement eine Abgabe entsprechend dem Kohlendioxid entrichten, das bei der Produktion entstanden ist. Die Höhe des Klimazolls orientiert sich am CO2-Preis im europäischen Emissionshandel (ETS), den Stahl- oder Zementwerke in der EU bezahlen müssen. Damit soll verhindert werden, dass die Betreiber ihre Produktion in Länder verlagern, die keine Abgaben auf den CO2-Ausstoß erheben.

Für Strom könnte diese Rechnung nach Ansicht der Experten von Bruegel aber nicht aufgehen. Die EU kauft gegenwärtig Strom aus fünf Drittstaaten: Marokko, Großbritannien, Ukraine, Serbien und der Türkei. 2024 waren es insgesamt 22,5 Millionen kWh. Anders als bei Stahl könne jedoch nicht eindeutig festgestellt werden, woher ein Elektron stamme, das über Interkonnektoren mit diesen Ländern transportiert werde. Zur Kalkulation des Klimazolls müsse deswegen auf Annahmen zurückgegriffen werden, die man nur unvollständig kontrollieren könne.

Es könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, welcher Strom zu einem bestimmten Zeitpunkt importiert werde. Strom werde dann exportiert, wenn das Angebot im Herkunftsland größer als die Nachfrage sei. Das sei typischerweise der Fall, wenn viel Strom aus Wind und/oder Sonne erzeugt werde. Ein Klimazoll, der sich an der durchschnittlichen CO2-Intensität der Elektrizitätswirtschaft in den Nachbarländern der EU orientiert, kann deswegen nach Ansicht von Bruegel zu falschen Reaktionen am Elektrizitätsmarkt führen.

Wackelige Berechnungsgrundlage

Zumal die Berechnung auf der Grundlage der durchschnittlichen Emissionen in den letzten fünf Jahre erfolge. Bei der hohen Geschwindigkeit, in der neue Windräder und Solaranlagen ans Netz gingen, werde die tatsächliche CO2-Intensität nicht abgebildet. So habe Großbritannien sein letztes Kohlekraftwerk 2024 geschlossen, müsse für diese Emissionen aber noch auf Jahre Klimazoll bezahlen.

Eine Modellrechnung des Handels mit Großbritannien (wo die CO2-Intensität der Stromerzeugung geringer ist als in der EU) habe ergeben, dass CBAM den Import von Grünstrom über den Ärmelkanal deutlich reduziere und dazu führe, dass auf dem Kontinent rund 2 Millionen Tonnen mehr CO2 entstünden. Umgekehrt wird bei der Stromproduktion in Marokko, der Ukraine oder der Türkei mehr CO2 ausgestoßen als im Durchschnitt der EU. Dort würde CBAM zu einem Rückgang der Emissionen führen. Wie sich der Klimazoll genau auf den CO2-Ausstoß der EU und ihrer Nachbarstaaten auswirke, lasse sich gegenwärtig nicht vorhersagen.

Sicher sei jedoch, dass der Stromhandel mit den Drittstaaten zurückgehen werde. Ein Aufschlag zwischen 70 und 80 Euro pro Tonne CO2 wird nach den Berechnungen von Bruegel im Fall der Ukraine zu einem Rückgang der Exporte um 60 Prozent (von 6 auf 2,5 Milliarden kWh) führen. An den östlichen Grenzen der EU werde die Integration der Elektrizitätsmärkte verlangsamt und fallende Großhandelspreise würden Investitionen in erneuerbare Energien in diesen Ländern behindern.

Transitproblem auf dem Balkan

Auf dem westlichen Balkan entsteht nach Ansicht von Bruegel außerdem ein Transitproblem für Grünstrom, der aus Griechenland in andere EU-Staaten gelangt. Der Schaden für den Energiebinnenmarkt, der von großer Bedeutung für die Klimapolitik der EU sei, könne am Ende deutlich größer ausfallen als ein möglicher „Carbon leakage“.

Zumal das Risiko einer Produktionsverlagerung in der Elektrizitätswirtschaft nur gering sei. Ihre Einbeziehung in den CBAM ist nach Ansicht von Bruegel deswegen nicht gerechtfertigt: „Die potenziellen Vorteile davon sind begrenzt im Vergleich zu den Friktionen, die dadurch entstehen.“ Ein funktionierender Binnenmarkt und florierender Stromhandel seien von fundamentaler Bedeutung für die Klimaziele und die Wettbewerbsfähigkeit der EU.

Sollte man sich in Brüssel nicht dazu durchringen, auf die Erhebung des Klimazolls auf Stromimporte zu verzichten, müsse die Abgabe auf jeden Fall anders kalkuliert werden. Ein Fünfjahresdurchschnitt sei das falsche Signal für Betreiber und Investoren. Außerdem sollte die Einbeziehung der Elektrizitätswirtschaft in den CBAM bis mindestens 2028 verschoben werden. Bis dahin könnten mehr Erkenntnisse über die mit dem CBAM verbundenen Risiken gewonnen, möglichen Friktionen im Hinblick auf den Binnenmarkt könnte entgegengewirkt werden.

Tom Weingärtner
Quelle: E&M

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Tom Weingärtner

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