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Eine Studie der Stiftung Umweltenergierecht weist darauf hin, dass die quantitative Zielerreichung nicht der einzige Maßstab bei der Ausweisung von Windenergieflächen sein kann.
Das Wind-an-Land-Gesetz hat den Ausbau der Windenergie auf eine neue Grundlage gestellt: Bis 2032 sollen bundesweit zwei Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Nach einer neuen Studie der Stiftung Umweltenergierecht genügt es jedoch nicht, dieses Flächenziel rein quantitativ zu erfüllen. Die Forschenden des Würzburger Think Tanks haben dabei untersucht, in welchem Umfa
Donnerstag, 9.07.2026, 15:26 Uhr
Fritz Wilhelm
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