Die Gasnetz-Zugangsverordnung stellt neue Anforderungen an Netzbetreiber für den Lieferantenwechsel. Über ihre Umsetzung in der Informationstechnik und in den Prozessen befragte E&M Ulrich Groß, Leiter Netznutzung der Heag Südhessische Energie AG (HSE) und Leiter des Facharbeitskreises von BGW und VKU zum Lieferantenwechselprozess.
E&M: Herr Dr. Groß, der Paragraph 37 „Lieferantenwechsel“ der Gasnetz-Zugangsverordnung verpflichtete die Netzbetreiber, bis zum 1. Februar 2006 ein einheitliches Verfahren zum Lieferantenwechsel zu entwickeln. Darüber hinaus soll ab 1. August 2006 der elektronische Datenaustausch standardisiert sein. Was hat die deutsche Gaswirtschaft bisher unternommen, um den neuen
Donnerstag, 16.03.2006, 12:33 Uhr
Redaktion
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