Die Bundesregierung hat am 21. April den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Energie-Dienstleistungsrichtlinie beschlossen.
Mit dem Gesetz sollen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den nationalen Energie-Einsparrichtwert zu erreichen. Der Entwurf "schafft außerdem die Voraussetzungen und rechtlichen Vorgaben für die Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und für die Erbringung anderer Energieeffizienzmaßnahmen", heißt es in einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsminister
Mittwoch, 21.04.2010, 17:39 Uhr
Andreas Kögler
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