Nachdem das Klima- und Energiepaket der Europäischen Union am 25. Juni in Kraft getreten ist, müssen alle Mitgliedstaaten die Vorgaben nun in eigene Rechtsvorschriften umsetzen und ihre nationalen Gesetze anpassen. In Deutschland ist das Gesetz zur Abscheidung und Speicherung von CO2 vorerst gescheitert.
Nach Angaben des Bundesumweltministeriums betrifft dies vor allem die Modifizierung der emissionshandelsrechtlichen Regelungen und die Verabschiedung eines Gesetzes zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid. Letzteres ist nun endgültig gescheitert. Wie E&M von der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Union, Katherina Reiche, erfuhr, wird das umstrittene CCS-Gesetz in dieser Legis
Donnerstag, 25.06.2009, 11:11 Uhr
Kai Eckert
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