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Der Planfeststellungsbeschluss (PFB) für die Uckermark-Höchstspannungsleitung ist rechtswidrig und muss überarbeitet werden. Damit darf die Uckermarkleitung vorerst nicht gebaut werden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Urteil vom 21. Januar (BVerwG 4 A 5.14) den Planfeststellungsbeschluss (PFB)
Donnerstag, 21.01.2016, 13:59 Uhr
Heidi Roider
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