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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat den Bau eines weiteren LNG-Terminals in Wilhelmshaven fürs Erste gestoppt. Aus Gründen des Naturschutzes.
Der entsprechende Bebauungsplan in einem Vogelschutzgebiet sei vorläufig außer Vollzug gesetzt worden, teilte das OVG mit. Umweltschützer begrüßten die Entscheidung.
Die Stadt wollte planungsrechtliche Voraussetzungen für einen „grünen Energiepark“ auf einer Fläche nördlich des Jade-Weser-Ports schaffen, auf dem sich ein Vogelschutzgebiet mit europäischem Rang befindet. Die Stadt habe nicht ausreichend sichergestellt, dass Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz zeitlich parallel zu den Baumaßnahmen im Vogelschutzgebiet verwirklicht werden, teilte das Gericht mit.
Eilantrag von Naturschutzverbänden
Damit gab der Erste Senat des OVG in Teilen einem Eilantrag von Naturschutzorganisationen statt. Das Bündnis aus Naturschutzbund, Deutsche Umwelthilfe (DUH) und BUND hatte einen Normenkontrollantrag gestellt, weil es den Bebauungsplan für unrechtmäßig hält.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung über das Normenkontrollverfahren, also über die Wirksamkeit des Bebauungsplans im Hauptsacheverfahren, bleibe der Plan außer Vollzug gesetzt, erklärte ein Sprecher des OVG. Allerdings könne die Stadt den Bebauungsplan heilen, indem sie nachbessert. Dann könnte sie eine Abänderung des Beschlusses beim OVG beantragen, um den Bebauungsplan zu vollziehen.
Pläne für LNG-Terminal
Auf einer Fläche von 154 Hektar sollen nach den Plänen der Stadt Wilhelmshaven für eine Übergangszeit fossiles Flüssigerdgas (LNG) angelandet werden und dann klimaneutrale Energieträger, etwa mit Solarenergie erzeugtes Methan. Diese sollen dann in Wasserstoff umgewandelt, zur Stromerzeugung genutzt oder in das europäische Gasnetz eingespeist werden. Laut OVG prognostiziert die Stadt eine Jahreskapazität von 200 Milliarden kWh Wasserstoff, was einen erheblichen Teil des für Mitte der 2040er Jahre prognostizierten Bedarfs decken würde.
Freitag, 22.05.2026, 14:48 Uhr
Silvia Rausch-Becker
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