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Ein Energieanbieter hat aufgrund gestiegener Beschaffungskosten die Preise trotz Preisgarantie erhöht. Das ist nicht Ordnung, so das Oberlandesgericht Hamm.
Der Energieanbieter „ExtraEnergie“ durfte seine Strom- und Gaspreise im Herbst 2022 bei Kunden mit einer Preisgarantie nicht durch einseitige Anschreiben erhöhen. Das habe der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm entschieden, teilte das Gericht mit.Dabei geht es um Erhöhungen zum 1. September, 1. November und 1. Dezember 2022, wie es weiter heißt. „Alle angegri
Dienstag, 6.10.2026, 17:33 Uhr
Stefan Sagmeister
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