Das Bundeskanzleramt in Berlin. Quelle: Georg Eble
Die Bundesregierung hat eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen, um EU-Vorgaben umzusetzen und Regeln für Gasnetze sowie den Wasserstoffmarkt festzulegen.
Die Bundesregierung hat am 25. März in Berlin eine umfassende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf will sie die Vorgaben des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets in nationales Recht überführen und zugleich den regulatorischen Rahmen für den künftigen Wasserstoffmarkt schaffen. Laut Bundesregierung soll das Gesetz die Weiterentwicklung der Gasinfrastruktur steuern und gleichzeitig Versorgungssicherheit sowie Bezahlbarkeit für Verbraucher gewährleisten.
Der Entwurf enthält vor allem technische Regelungen zur Marktorganisation und zur Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen. Dazu gehören Vorgaben zur Entflechtung und Zertifizierung von Netzbetreibern sowie zur Kennzeichnung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase. Diese Regelungen gelten als zentrale Voraussetzung für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft.
Planung der GasnetzeEin Schwerpunkt liegt auf der zukünftigen Planung der Gasverteilernetze. Hier führt die Bundesregierung ein neues Instrument ein: die Verteilernetzentwicklungspläne. Diese sollen eine langfristige, nachfrageorientierte und technologieoffene Planung ermöglichen. Laut Gesetzentwurf sollen Entscheidungen verstärkt auf regionaler und kommunaler Ebene getroffen werden, unter Einbeziehung der kommunalen Wärmeplanung. Die Pläne müssen mit Betroffenen abgestimmt und von Landesbehörden oder der Bundesnetzagentur geprüft werden.
Eine Pflicht zum Rückbau von Gasnetzen sieht der Entwurf nicht vor. Stattdessen sollen Netzbetreiber Optionen zur Umnutzung prüfen, etwa für Wasserstoff. Sollte die Nachfrage nach Gas sinken, können Leitungen perspektivisch stillgelegt werden, sofern keine alternative Nutzung möglich ist. Dabei gelten laut Bundesregierung strenge Anforderungen zum Schutz der Verbrauchenden. So sind lange Vorlaufzeiten von mindestens zehn Jahren vorgesehen, zudem dürfen Anschlüsse nicht getrennt werden, wenn keine alternative Wärmeversorgung verfügbar ist.
Kritik der BiomethanbrancheFür bestehende Biomethananlagen sieht der Entwurf einen erweiterten Investitionsschutz vor. Im Falle einer Trennung vom Netz soll eine Frist von 20 Jahren ab Inbetriebnahme gelten. Für neue Anlagen bleibt es hingegen bei einer Frist von zehn Jahren. Diese Differenz stößt in der Branche auf Kritik.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), bewertet den Entwurf kritisch. Sollte das Gesetz wie geplant umgesetzt werden, bedeute dies das Ende des Ausbaus neuer Biomethanprojekte, erklärt sie. Aus ihrer Sicht widersprechen die Regelungen den europäischen Zielen, den Einsatz grüner Gase zu stärken. Insbesondere die kürzere Frist für Neuanlagen gefährde die Wirtschaftlichkeit geplanter Projekte. Laut Rostek könnten rund 300 geplante Anlagen betroffen sein.
Auch der Biogasrat äußert Bedenken. Geschäftsführerin Janet Hochi erklärt, der Gesetzentwurf werde der angestrebten Defossilisierung des Gasmarktes nicht gerecht. Sie kritisiert, dass wirtschaftliche Aspekte der Netzbetreiber zu stark gewichtet würden, während der Ausbau erneuerbarer Gase nicht ausreichend berücksichtigt werde. Der Verband fordert unter anderem, das Potenzial erneuerbarer Gase verbindlich in der Netzplanung zu verankern und bestehende Anschlussregelungen vollständig fortzuführen.
Wirtschaftsverbände suchen WasserstoffnetzDer Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sieht im Gesetzentwurf zwar einen wichtigen Schritt hin zu einem einheitlichen Rechtsrahmen für Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen. Bereichsleiter Sebastian Bolay weist jedoch darauf hin, dass zusätzliche Anreize für Investitionen in Wasserstoffnetze fehlen. Ohne staatliche Absicherungsmechanismen könnten speziell Verteilnetze und Speicher nicht in ausreichendem Umfang entstehen.
Zugleich betont Bolay die Bedeutung von Planungssicherheit für Unternehmen. Die vorgesehenen Informationsfristen für mögliche Anschlusskündigungen hält er für angemessen. Gleichzeitig warnt er davor, dass bereits die Möglichkeit einer Trennung vom Netz Investitionen hemmen könnte. Dies betreffe insbesondere bestehende Anlagen nach Auslaufen der Förderung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) prüft nach eigenen Angaben parallel in einem Stakeholderprozess, wie die Regelungen für den Netzanschluss von Biomethananlagen künftig ausgestaltet werden sollen. Hintergrund ist das Auslaufen der bisherigen Gasnetzzugangsverordnung. Der Gesetzentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren, in dem Änderungen wahrscheinlich sind, da zentrale Akteure aus der Energiebranche Nachbesserungen fordern.
Der
Gesetzesentwurf zum EnWG steht im Internet bereit.
Mittwoch, 25.03.2026, 14:46 Uhr
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