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Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben die Festpreise für die erste Beschaffungsperiode der Momentanreserve ins Internet gestellt.
Am 22. April 2025 hat die Bundesnetzagentur einen Beschluss zur marktgestützten Beschaffung von Momentanreserve gefasst. Diese erfolgt über feste Preise, die als Vergütung für das Vorhalten der Momentanreserve gewährt werden. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben nun diese Festpreise für die erste Festpreisperiode 2026/2027 vom 22.
Freitag, 14.11.2025, 14:21 Uhr
Fritz Wilhelm
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