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Energie & Management > Wärme - Fernwärmeversorger dürfen bei Brennstoffwechsel Preise anpassen
Quelle: Fotolia / Detlef
Wärme

Fernwärmeversorger dürfen bei Brennstoffwechsel Preise anpassen

Laut Oberlandesgericht Hamburg dürfen Fernwärmeversorger ihre Preise auch einseitig anpassen, wenn es um Änderungen beim eingesetzten Brennstoff geht. Der BDEW begrüßt das Urteil.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat auf eine Klage von Verbraucherschützern hin entschieden, dass Fernwärmeversorger ihre Preisanpassungsklauseln auch einseitig anpassen dürfen. Dies gilt, wenn es um Änderungen beim eingesetzten Brennstoff geht. Damit folgt das OLG der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. „Das Urteil gibt Fernwärmeversorgern Klarheit und Sicherheit“, erklärte Kerstin Andreae. Die Hauptgeschäftsführerin des Energieverbands BDEW hält die Planungssicherheit gerade in der aktuellen Situation für wichtig.

„Fernwärmeversorger sind aufgrund der notwendigen Transformation ihrer Netze mit einem hohen Investitionsbedarf konfrontiert“, erläuterte Andreae. Ein sicherer Planungshorizont sei deshalb zentral. „Das Urteil gibt nun Sicherheit, dass Fernwärmeversorger für Investitionen in eine klimaneutralere Wärmeversorgung ihre Preisanpassungsklauseln auch einseitig anpassen dürfen“, begrüßte sie.

Fernwärmeverordnung bleibt anzupassen

Die Wärmeversorgung ist die größte Herausforderung der Energiewende, weil sie noch zu über 80 Prozent mit fossilen Energieträgern erfolgt, aber zwei Drittel des deutschen Energiebedarfs ausmacht. Der Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärme spielt eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Klimaschutzziele. „Unabhängig von dem Urteil besteht dringender Bedarf die AVBFernwärmeV (Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme) an die sich wandelnde Fernwärme anzupassen“, mahnte Andreae zugleich.

Im Zuge des Wandels hin zu einer klimaneutralen, dekarbonisierten Wärmeversorgung und zur Erfüllung der Vorgaben im Wärmeplanungsgesetz seien sowohl Investitionen in den Bestand als auch erhebliche Neuinvestitionen notwendig. Nur mit langfristigen, verlässlichen und konsistenten Regelungen könnten die Wärmeversorger ihre Investitionen zu fairen Bedingungen wieder refinanzieren.
 

„Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn sowohl Investitionen in die Wärmeversorgung auch weiterhin attraktiv bleiben als auch die Fernwärme eine breite Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern genießt“, sagte die BDEW-Vertreterin an die Adresse der Politik und Gesetzgeber.

Dienstag, 14.05.2024, 11:52 Uhr
Susanne Harmsen
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Fernwärmeversorger dürfen bei Brennstoffwechsel Preise anpassen
Laut Oberlandesgericht Hamburg dürfen Fernwärmeversorger ihre Preise auch einseitig anpassen, wenn es um Änderungen beim eingesetzten Brennstoff geht. Der BDEW begrüßt das Urteil.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat auf eine Klage von Verbraucherschützern hin entschieden, dass Fernwärmeversorger ihre Preisanpassungsklauseln auch einseitig anpassen dürfen. Dies gilt, wenn es um Änderungen beim eingesetzten Brennstoff geht. Damit folgt das OLG der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. „Das Urteil gibt Fernwärmeversorgern Klarheit und Sicherheit“, erklärte Kerstin Andreae. Die Hauptgeschäftsführerin des Energieverbands BDEW hält die Planungssicherheit gerade in der aktuellen Situation für wichtig.

„Fernwärmeversorger sind aufgrund der notwendigen Transformation ihrer Netze mit einem hohen Investitionsbedarf konfrontiert“, erläuterte Andreae. Ein sicherer Planungshorizont sei deshalb zentral. „Das Urteil gibt nun Sicherheit, dass Fernwärmeversorger für Investitionen in eine klimaneutralere Wärmeversorgung ihre Preisanpassungsklauseln auch einseitig anpassen dürfen“, begrüßte sie.

Fernwärmeverordnung bleibt anzupassen

Die Wärmeversorgung ist die größte Herausforderung der Energiewende, weil sie noch zu über 80 Prozent mit fossilen Energieträgern erfolgt, aber zwei Drittel des deutschen Energiebedarfs ausmacht. Der Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärme spielt eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Klimaschutzziele. „Unabhängig von dem Urteil besteht dringender Bedarf die AVBFernwärmeV (Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme) an die sich wandelnde Fernwärme anzupassen“, mahnte Andreae zugleich.

Im Zuge des Wandels hin zu einer klimaneutralen, dekarbonisierten Wärmeversorgung und zur Erfüllung der Vorgaben im Wärmeplanungsgesetz seien sowohl Investitionen in den Bestand als auch erhebliche Neuinvestitionen notwendig. Nur mit langfristigen, verlässlichen und konsistenten Regelungen könnten die Wärmeversorger ihre Investitionen zu fairen Bedingungen wieder refinanzieren.
 

„Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn sowohl Investitionen in die Wärmeversorgung auch weiterhin attraktiv bleiben als auch die Fernwärme eine breite Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern genießt“, sagte die BDEW-Vertreterin an die Adresse der Politik und Gesetzgeber.

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