Die Bundesregierung hat keine Bedenken gegen den Wechsel des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Werner Müller (1998 bis 2002) auf den Vorstandsposten der Ruhrkohle AG (RAG), Essen.
Weder das Grundgesetz noch das Bundesministergesetz stünden dem entgegen, heißt es in der vom Pressedienst des Deutschen Bundestages veröffentichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP. Außerdem könne die Bundesregierung keinen Zusammenhang zwischen Müllers Wahl zum Vorstandsvorsitzenden der RAG und der während seiner Amtszeit als Wirtschaftsminister erteilten Erlaubnis für die Fusion der Ener
Donnerstag, 3.07.2003, 16:01 Uhr
Cerstin Gammelin
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