Griechenland und Lettland dürfen ihre Emissionshandelsregister am 30. März ab 8 Uhr wieder in Betrieb nehmen.
Das hat die EU-Kommission nach Abschluss der Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen der beiden Registerbetreiber mitgeteilt. Beide Staaten hätten der EU-Kommission nachgewiesen, dass die Mindest-Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Mit der Rückkehr der beiden Handelsregister steigt die Zahl der funktionsfähigen Emissionshandelsregister auf 23. Die EU hatte nach einer Reihe vo
Dienstag, 29.03.2011, 09:12 Uhr
Kai Eckert
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