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Energie & Management > Gas - Erdgasleitung zu LNG-Terminal genehmigt
Quelle: LBEG
Gas

Erdgasleitung zu LNG-Terminal genehmigt

Die zuständige Behörde in Niedersachsen hat einen weiteren Planungsabschnitt für eine Erdgasleitung zum noch geplanten LNG-Terminal in Stade durchgewunken.
Der Bau und Betrieb der Erdgastransportleitung „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ ist endgültig genehmigt. Das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat nach einem rund einjährigen Prüfprozess den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Damit kann die Leitung gebaut werden. Sie soll das geplante landbasierte LNG-Terminal in Stade an das Fernleitungsnetz der Gasunie und damit an die nordwesteuropäische Gasinfrastruktur anschließen.

Nach Angaben des LBEG dient das Vorhaben der Versorgungssicherheit, indem das bestehende Fernleitungsnetz verstärkt und ausgebaut wird. Hintergrund sind die zeitlichen Vorgaben aus dem Netzentwicklungsplan Gas 2022 bis 2032. Für einzelne Teilmaßnahmen hatte die Gasunie bereits vorab einen vorzeitigen Baubeginn beantragt. Diesen hatte die Behörde am 20. Oktober vergangenen Jahres unter Vorbehalt genehmigt. Mit dem nun vorliegenden Beschluss können sämtliche Bauarbeiten realisiert werden.

„Alle Zeichen bei der ETL 179.200 stehen jetzt auf Bau – und das ist ein wichtiges Signal für die sichere Versorgung mit Energie in diesen unruhigen Zeiten“, sagt Britta van Boven, Geschäftsführerin von Gasunie Deutschland. Die Leitung werde zudem so ausgelegt, dass künftig auch Wasserstoff transportiert werden kann.

Die ETL 179.200 ist der zweite Abschnitt der Gesamtleitung ETL 179, die die Anbindung des LNG-Terminals bei Stade an das Fernleitungsnetz im Raum Deinste sicherstellen soll. Die ETL 179.200 ist rund 18 Kilometer lang. Zum Projekt gehören auch die Erweiterung und der Betrieb bestehender Anlagen. Auch temporäre Arbeitsflächen und Baustelleneinrichtungen sind Teil des genehmigten Vorhabens.

Die Leitung wird in einer Tiefe von mindestens einem Meter verlegt, in einzelnen Abschnitten auch bis zu fünf Metern. Der Bau erfolgt überwiegend in offener Grabenbauweise. Punktuell kommt eine geschlossene Bauweise zum Einsatz, um Eingriffe an der Oberfläche zu reduzieren, heißt es vonseiten des LBEG. 

Freitag, 20.03.2026, 17:25 Uhr
Stefan Sagmeister
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Quelle: LBEG
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Erdgasleitung zu LNG-Terminal genehmigt
Die zuständige Behörde in Niedersachsen hat einen weiteren Planungsabschnitt für eine Erdgasleitung zum noch geplanten LNG-Terminal in Stade durchgewunken.
Der Bau und Betrieb der Erdgastransportleitung „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ ist endgültig genehmigt. Das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat nach einem rund einjährigen Prüfprozess den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Damit kann die Leitung gebaut werden. Sie soll das geplante landbasierte LNG-Terminal in Stade an das Fernleitungsnetz der Gasunie und damit an die nordwesteuropäische Gasinfrastruktur anschließen.

Nach Angaben des LBEG dient das Vorhaben der Versorgungssicherheit, indem das bestehende Fernleitungsnetz verstärkt und ausgebaut wird. Hintergrund sind die zeitlichen Vorgaben aus dem Netzentwicklungsplan Gas 2022 bis 2032. Für einzelne Teilmaßnahmen hatte die Gasunie bereits vorab einen vorzeitigen Baubeginn beantragt. Diesen hatte die Behörde am 20. Oktober vergangenen Jahres unter Vorbehalt genehmigt. Mit dem nun vorliegenden Beschluss können sämtliche Bauarbeiten realisiert werden.

„Alle Zeichen bei der ETL 179.200 stehen jetzt auf Bau – und das ist ein wichtiges Signal für die sichere Versorgung mit Energie in diesen unruhigen Zeiten“, sagt Britta van Boven, Geschäftsführerin von Gasunie Deutschland. Die Leitung werde zudem so ausgelegt, dass künftig auch Wasserstoff transportiert werden kann.

Die ETL 179.200 ist der zweite Abschnitt der Gesamtleitung ETL 179, die die Anbindung des LNG-Terminals bei Stade an das Fernleitungsnetz im Raum Deinste sicherstellen soll. Die ETL 179.200 ist rund 18 Kilometer lang. Zum Projekt gehören auch die Erweiterung und der Betrieb bestehender Anlagen. Auch temporäre Arbeitsflächen und Baustelleneinrichtungen sind Teil des genehmigten Vorhabens.

Die Leitung wird in einer Tiefe von mindestens einem Meter verlegt, in einzelnen Abschnitten auch bis zu fünf Metern. Der Bau erfolgt überwiegend in offener Grabenbauweise. Punktuell kommt eine geschlossene Bauweise zum Einsatz, um Eingriffe an der Oberfläche zu reduzieren, heißt es vonseiten des LBEG. 

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