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Die baden-württembergische Landesregierung hat am 9. Dezember den Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) verabschiedet und dem Landtag zur Beratung übergeben.
Das neue EWärmeG soll am 1. Juli 2015 in Kraft treten. Dann wird sich in Baden-Württemberg der Pflichtanteil erneuerbarer Energie bei der Wärmegewinnung in älteren Gebäuden von 10 auf 15 % erhöhen. Zudem wird der Geltungsberei
Mittwoch, 10.12.2014, 11:27 Uhr
Michael Pecka
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