Knapp 1 700 deutschen Unternehmen mit etwa 2 350 Industrieanlagen nehmen ab 2005 an dem europäischen Emissionshandel teil. Die erst Ende Juli endgültig fixierten Regeln und das Antragsverfahren zum Erhalt der Berechtigungen erläutert Katja Rosenbohm von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Das Zuteilungsgesetz 2007 unterscheidet zunächst nach Grundregeln und Sonderregeln, nach denen die Zuteilung der Emissionsberechtigungen von den betroffenen Unternehmen der Energiewirtschaft und der emissionsintensiven Industriebranchen beantragt werden kann. Die Regeln sind flexibel gestaltet und bieten den Unternehmen verschiedene Wahlmöglichkeiten. Ist die Entscheidung für eine Grundregel ge
Donnerstag, 26.08.2004, 10:59 Uhr
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