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Betreiber von KWK-Anlagen müssen ihre Anlagen im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur anmelden. Dazu gibt es jetzt ein Formular auf deren Homepage.
Die Arbeiten an der Internetpräsenz des Registers laufen noch. Trotzdem sind vor deren Fertigstellung alle KWK-Anlagen anzumelden, die nach dem 30. Juni 2017 in Betrieb genommen wurden oder die an KWK-Ausschreibungen teilnehmen möchten; darauf weist der AGFW, der Effizienzverband für Wärme, Kälte und KWK, hin. Die Bundesnetzage
Montag, 18.09.2017, 11:52 Uhr
Armin Müller
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