Der Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat im Verfahren „AgNes“ Orientierungspunkte für Einspeiseentgelte vorgelegt. Ab 2029 sollen Erzeuger Netzkosten mittragen und Engpässe mindern.
Die Bundesnetzagentur konkretisiert im Festlegungsverfahren zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) ihre Pläne für Einspeiseentgelte. Grundlage ist ein Sachstandsbericht der Großen Beschlusskammer Energie (Verfahren GBK-25-01-1#3), das die Behörde im Mai 2025 eröffnet hatte. Ziel ist eine neue Systematik nach dem Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung.
Laut Behörde sollen künftig auch volleinspeisende Erzeugungsanlagen ab der Niederspannung mit Leistungsmessung an den Netzkosten beteiligt werden. Speicher und Prosumer behandelt die Behörde in gesonderten Papieren. Die nun vorgelegten Orientierungspunkte dienen der Vorbereitung weiterer Expertenworkshops.
Dynamische Entgelte ab 2029 geplantDie Beschlusskammer befürwortet die Einführung dynamischer Netzentgeltkomponenten für Einspeiser möglichst ab 2029. Diese sollen sich zeitlich und örtlich an Engpasssituationen orientieren. In der Einführungsphase plant die Behörde eine niedrige Anfangshöhe. Auf Übertragungsnetzebene sieht das Europarecht eine Obergrenze von 0,5 Euro pro MWh vor, zuzüglich bestimmter Systemdienstleistungskosten. Von dieser Erweiterungsmöglichkeit will die Bundesnetzagentur Gebrauch machen.
Als Bemessungsgrundlage zieht die Behörde insbesondere Engpassmanagementkosten heran, die sie nach einer Arbeitshypothese hälftig zwischen Erzeugern und Verbrauchern aufteilen will. In der Anfangsphase gehe es laut Agentur weniger um eine vollständige Entlastung von Engpässen als um die empirische Erfassung der Preissensitivität und Flexibilität der Erzeuger.
Neben der Anreizfunktion strebt die Kammer auch eine Finanzierungsfunktion an. Dafür prüft sie Kapazitätspreise auf Basis der vertraglich vereinbarten Netzanschlusskapazität. Anders als bei Letztverbrauchern soll es keine frei wählbare Bestellleistung geben. Mengen- oder leistungsbezogene Arbeitspreise zur Finanzierung lehnt die Behörde ab.
Ein erstes Rechenbeispiel nennt eine Größenordnung von 4 bis 7 Euro pro kW. Darin fließen ein europarechtlich zulässiger Finanzierungsbeitrag sowie anteilige Kosten für Regelenergie und Verlustenergie ein. Die vollständige rechtlich mögliche Zurechnung dieser Kosten auf Einspeiser plant die Kammer nach eigenen Angaben nicht.
Ergänzend spricht sich die Behörde für einen Baukostenzuschuss bei Neuanschlüssen aus. Der einmalige Beitrag soll an die gewählte Anschlussleistung gekoppelt sein und eine effiziente Dimensionierung der Netzanschlusskapazität fördern. Der Zuschuss wirke sowohl als Anreiz- als auch als Finanzierungsinstrument, so die Behörde. Flexible Netzanschlussregelungen könnten dabei die Bewertung beeinflussen.
Vertrauensschutz für BestandsanlagenIn der Konsultation hatte sich die Mehrheit der Stellungnahmen gegen eine generelle Beteiligung der Einspeiser ausgesprochen. Kritiker verweisen auf mögliche Marktverzerrungen, steigenden Förderbedarf und Risiken für Investitionssicherheit. Insbesondere bei erneuerbaren Energien könnten Einspeiseentgelte die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen und Ausschreibungsergebnisse beeinflussen.
Die Agentur erkennt an, dass für bestimmte Bestandsanlagen Vertrauensschutz greifen kann. Für Projekte, die im Rahmen staatlicher Ausschreibungen unter Annahme stabiler Rahmenbedingungen realisiert wurden, prüft die Kammer eine Übergangsregelung. Eine Einführung zum 1. Januar 2029 gewährleiste grundsätzlich eine angemessene Frist. Für EEG-geförderte Bestandsanlagen könne jedoch ein besonderer Schutzzeitraum gelten.
Im Zentrum der Anreizkomponente steht die Internalisierung von Engpasskosten. Dynamische, mengenbezogene Entgelte sollen kurzfristige Einsatzentscheidungen beeinflussen. Die Behörde hält solche Arbeitspreise für geeigneter als dynamisierte Kapazitäts- oder Leistungspreise, da sie Grenzkosten innerhalb kurzer Zeitintervalle besser abbilden können.
Die Entgelte sollen verpflichtend für alle betroffenen Einspeiser gelten, um Ausweichreaktionen zu vermeiden. Dabei betont die Behörde die Notwendigkeit symmetrischer Preissignale: Je nach Richtung der Netznutzung können Zahlungen anfallen oder Entlastungen erfolgen.
Als Auslöser für dynamische Entgelte nennt die Behörde Engpässe auf Übertragungsnetzebene sowie gegebenenfalls in höheren Spannungsebenen der Verteilnetze. „Auf unteren Ebenen erscheint der Aufwand derzeit noch zu hoch im Verhältnis zum Nutzen“, so das Papier.
Mit den vorgelegten Orientierungspunkten verdichtet die Bundesnetzagentur den Gestaltungsrahmen für das AgNes-Modell. In den kommenden Workshops will sie die Vorschläge mit Marktakteuren weiter diskutieren und ihre Praktikabilität prüfen.
Das
Orientierungspapier der Bundesnetzagentur zu den Stromnetzentgelten steht im Internet bereit.
Mittwoch, 18.02.2026, 09:46 Uhr
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