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Energie & Management > Regenerative - Eine Erklärung für rote Zahlen auf dem EEG-Konto
Quelle: Fotolia / vencav
Regenerative

Eine Erklärung für rote Zahlen auf dem EEG-Konto

Geförderter Ökostrom hat im Februar nur noch weniger als 6 Ct/kWh erbracht, in allen Technologien. Das ist eine Erklärung dafür, dass das EEG-Konto erstmals seit Jahren im Minus ist.
Im Zuge eines allgemeinen Preisverfalls auf dem deutschen Spotmarkt sind im Februar auch die durchschnittlich dort erzielten Erlöse aus gefördertem Ökostrom in den Keller gerauscht. Nach den jüngsten Monatszahlen, die die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) als treuhänderische Pflichtvermarkter des Grünstroms kürzlich veröffentlichten, landeten alle drei ermittelten Erneuerbaren-Quellen zum Teil deutlich unter 6 Ct/kWh, während es im Januar noch 6,5 bis 7,5 Ct/kWh waren. Das Niveau war so niedrig wie seit Mai 2021 nicht mehr, ergeben Recherchen dieser Redaktion.

Demnach gab die Photovoltaik mit minus 22 Prozent auf 5,875 Ct/kWh am stärksten nach, blieb damit aber immer noch die werthaltigste Ökostrom-Quelle. Windstrom von der See sank im Monatsmarktwert um 21 Prozent auf 7,138 Ct/kWh, Onshore-Windstrom um 18 Prozent auf 5,335 Ct/kWh. Die Day-ahead-Preise von Graustrom waren zeitgleich um 20 Prozent auf im Mittel 6,134 Ct/kWh gefallen.

Die ÜNB vermarkten als Treuhänder den geförderten Ökostrom aus Anlagen, die nicht der Direktvermarktungspflicht unterliegen, im Wesentlichen auf der Day-ahead-Auktion der Börse Epex Spot. Sie erzielten damit im Februar lediglich 115 Millionen Euro, während sie zeitgleich 1,5 Milliarden Euro Förderung auszahlten.

ÜNB fordern mehr Bundeszuschuss an

Das niedrige Marktniveau kann als eine Erklärung dafür dienen, dass das EEG-Konto überraschenderweise schon im Februar erstmals seit gut drei Jahren in die Miesen abgesunken ist, nachdem es August 2022 auf dem Höhepunkt der Energiekrise noch ein Rekordguthaben von 17,4 Milliarden Euro gehabt hatte.

Die ÜNB hatten im Oktober 2023 für dieses Jahr einen Zuschussbedarf aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes von 10,6 Milliarden Euro geschätzt und schon in diesem Januar 7,8 Milliarden Euro mehr gefordert, damit das EEG-Konto ausgeglichen ins Jahr 2025 geht. Der KTF hat in den ersten zwei Monaten nur gut 1,5 Milliarden Euro überwiesen.
 

Allgemein war erst für den Sommer 2024, wenn die Photovoltaikanlagen mehr Strom einspeisen, erwartet worden, dass das EEG-Konto ins Minus gerät.

Wie die Schere zwischen Marktwert und Subventionssatz aufgeht

Die Marktwerte von Wind- und Solarstrom haben sich nun im Februar mit unter 6 Ct/kWh weiter von den gesetzlichen Subventions-Höchstwerten entfernt, sodass auch neu bezuschlagte Anlagenbetreiber Anspruch auf Förderung bekommen werden. Bei den Onshorewind-Ausschreibungen war der Höchstwert zum Jahreswechsel 2022/23 auf 7,35 Ct/kWh erhöht worden, bei der Freiflächen-PV auf 7,37 Ct/kWh und bei der großen Aufdach-PV auf 10,50 Ct/kWh.

Bei der Masse der kleinsten Dachanlagen auf Privatwohnhäusern beträgt der gesetzliche Vergütungsanspruch 8,6 Ct/kWh, bei Volleinspeisern 13,4 Ct/kWh. Bei alten PV-Inbetriebnahmejahren gibt es Vergütungssätze von bis zu 55 Ct/kWh. 

Dienstag, 19.03.2024, 09:58 Uhr
Georg Eble
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Quelle: Fotolia / vencav
Regenerative
Eine Erklärung für rote Zahlen auf dem EEG-Konto
Geförderter Ökostrom hat im Februar nur noch weniger als 6 Ct/kWh erbracht, in allen Technologien. Das ist eine Erklärung dafür, dass das EEG-Konto erstmals seit Jahren im Minus ist.
Im Zuge eines allgemeinen Preisverfalls auf dem deutschen Spotmarkt sind im Februar auch die durchschnittlich dort erzielten Erlöse aus gefördertem Ökostrom in den Keller gerauscht. Nach den jüngsten Monatszahlen, die die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) als treuhänderische Pflichtvermarkter des Grünstroms kürzlich veröffentlichten, landeten alle drei ermittelten Erneuerbaren-Quellen zum Teil deutlich unter 6 Ct/kWh, während es im Januar noch 6,5 bis 7,5 Ct/kWh waren. Das Niveau war so niedrig wie seit Mai 2021 nicht mehr, ergeben Recherchen dieser Redaktion.

Demnach gab die Photovoltaik mit minus 22 Prozent auf 5,875 Ct/kWh am stärksten nach, blieb damit aber immer noch die werthaltigste Ökostrom-Quelle. Windstrom von der See sank im Monatsmarktwert um 21 Prozent auf 7,138 Ct/kWh, Onshore-Windstrom um 18 Prozent auf 5,335 Ct/kWh. Die Day-ahead-Preise von Graustrom waren zeitgleich um 20 Prozent auf im Mittel 6,134 Ct/kWh gefallen.

Die ÜNB vermarkten als Treuhänder den geförderten Ökostrom aus Anlagen, die nicht der Direktvermarktungspflicht unterliegen, im Wesentlichen auf der Day-ahead-Auktion der Börse Epex Spot. Sie erzielten damit im Februar lediglich 115 Millionen Euro, während sie zeitgleich 1,5 Milliarden Euro Förderung auszahlten.

ÜNB fordern mehr Bundeszuschuss an

Das niedrige Marktniveau kann als eine Erklärung dafür dienen, dass das EEG-Konto überraschenderweise schon im Februar erstmals seit gut drei Jahren in die Miesen abgesunken ist, nachdem es August 2022 auf dem Höhepunkt der Energiekrise noch ein Rekordguthaben von 17,4 Milliarden Euro gehabt hatte.

Die ÜNB hatten im Oktober 2023 für dieses Jahr einen Zuschussbedarf aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes von 10,6 Milliarden Euro geschätzt und schon in diesem Januar 7,8 Milliarden Euro mehr gefordert, damit das EEG-Konto ausgeglichen ins Jahr 2025 geht. Der KTF hat in den ersten zwei Monaten nur gut 1,5 Milliarden Euro überwiesen.
 

Allgemein war erst für den Sommer 2024, wenn die Photovoltaikanlagen mehr Strom einspeisen, erwartet worden, dass das EEG-Konto ins Minus gerät.

Wie die Schere zwischen Marktwert und Subventionssatz aufgeht

Die Marktwerte von Wind- und Solarstrom haben sich nun im Februar mit unter 6 Ct/kWh weiter von den gesetzlichen Subventions-Höchstwerten entfernt, sodass auch neu bezuschlagte Anlagenbetreiber Anspruch auf Förderung bekommen werden. Bei den Onshorewind-Ausschreibungen war der Höchstwert zum Jahreswechsel 2022/23 auf 7,35 Ct/kWh erhöht worden, bei der Freiflächen-PV auf 7,37 Ct/kWh und bei der großen Aufdach-PV auf 10,50 Ct/kWh.

Bei der Masse der kleinsten Dachanlagen auf Privatwohnhäusern beträgt der gesetzliche Vergütungsanspruch 8,6 Ct/kWh, bei Volleinspeisern 13,4 Ct/kWh. Bei alten PV-Inbetriebnahmejahren gibt es Vergütungssätze von bis zu 55 Ct/kWh. 

Dienstag, 19.03.2024, 09:58 Uhr
Georg Eble

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