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Energie & Management > IT - EEBUS startet Zertifizierung für §14a-Geräte
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
IT

EEBUS startet Zertifizierung für §14a-Geräte

Die EEBUS Initiative hat das Zertifizierungsverfahren für EEBUS-fähige Geräte gestartet. Es soll die technische Konformität für Anwendungen nach § 14a EnWG und § 9 EEG nachweisen.

Die EEBUS Initiative hat gemeinsam mit ihrer Tochtergesellschaft „EEBUService GmbH“ das offizielle Zertifizierungsverfahren für Produkte auf Basis des EEBUS-Kommunikationsstandards gestartet. Hersteller können ihre Geräte ab sofort anmelden und Prüfslots im Living Lab Cologne buchen. Erste Produkte ausgewählter Mitgliedsunternehmen befinden sich bereits in einer Pilotphase der Zertifizierung.

Mit dem Verfahren sollen Hersteller nachweisen können, dass ihre Geräte die EEBUS-Spezifikationen korrekt umsetzen und damit die technischen Anforderungen für die netzorientierte Steuerung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Steuerbarkeit nach § 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfüllen. Hintergrund ist, dass die Interoperabilität zwischen Smart Meter Gateways, Steuerboxen, Energiemanagementsystemen sowie steuerbaren Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen als Voraussetzung für den Rollout intelligenter Steuerungslösungen gilt.

Geprüft werden sowohl die Implementierung der Kommunikationsprotokolle SHIP und SPINE als auch definierte Anwendungsfälle für Leistungsbegrenzung und Monitoring. Nach erfolgreicher Prüfung erhält jedes Produkt eine eindeutige Zertifikatsnummer und wird in ein öffentliches Verzeichnis aufgenommen.

Die technische Prüfung übernimmt das „EEBUS Living Lab Cologne“, die Zertifikate werden anschließend von der „EEBUService GmbH“ ausgestellt. Nach Angaben der Initiative dauert die Laborprüfung bei guter Vorbereitung in der Regel nur wenige Tage. Für die technische Prüfung selbst werden keine Gebühren erhoben, für Zertifikatsausstellung und Eintrag in das Verzeichnis fällt eine einmalige Verwaltungsgebühr von 1.500 Euro an.

EEBUS-Vorsitzender Gunnar Steg erklärte, Hersteller benötigten neben technischen Spezifikationen einen belastbaren Nachweis, dass Geräte verschiedener Anbieter im realen Betrieb zusammenarbeiteten. Die Zertifizierung solle hierfür ein einheitliches und nachvollziehbares Verfahren schaffen und so die praktische Umsetzung der netzorientierten Steuerung unterstützen. (fw)


Freitag, 24.07.2026, 13:58 Uhr
Fritz Wilhelm
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Mit dem Verfahren sollen Hersteller nachweisen können, dass ihre Geräte die EEBUS-Spezifikationen korrekt umsetzen und damit die technischen Anforderungen für die netzorientierte Steuerung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Steuerbarkeit nach § 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfüllen. Hintergrund ist, dass die Interoperabilität zwischen Smart Meter Gateways, Steuerboxen, Energiemanagementsystemen sowie steuerbaren Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen als Voraussetzung für den Rollout intelligenter Steuerungslösungen gilt.

Geprüft werden sowohl die Implementierung der Kommunikationsprotokolle SHIP und SPINE als auch definierte Anwendungsfälle für Leistungsbegrenzung und Monitoring. Nach erfolgreicher Prüfung erhält jedes Produkt eine eindeutige Zertifikatsnummer und wird in ein öffentliches Verzeichnis aufgenommen.

Die technische Prüfung übernimmt das „EEBUS Living Lab Cologne“, die Zertifikate werden anschließend von der „EEBUService GmbH“ ausgestellt. Nach Angaben der Initiative dauert die Laborprüfung bei guter Vorbereitung in der Regel nur wenige Tage. Für die technische Prüfung selbst werden keine Gebühren erhoben, für Zertifikatsausstellung und Eintrag in das Verzeichnis fällt eine einmalige Verwaltungsgebühr von 1.500 Euro an.

EEBUS-Vorsitzender Gunnar Steg erklärte, Hersteller benötigten neben technischen Spezifikationen einen belastbaren Nachweis, dass Geräte verschiedener Anbieter im realen Betrieb zusammenarbeiteten. Die Zertifizierung solle hierfür ein einheitliches und nachvollziehbares Verfahren schaffen und so die praktische Umsetzung der netzorientierten Steuerung unterstützen. (fw)


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