Ein in Vorbereitung befindlicher Steuererlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) droht die geplante Förderung von Blockheizkraftwerken auszuhebeln: Der für Stromsteuerfreiheit verlangte „räumliche Zusammenhang“ der Eigenerzeugungsanlage und der Verbraucher soll nur noch dann angenommen werden, wenn für die Stromlieferung das Netz der öffentlichen Versorgung nicht genutzt wird.
Die Absicht des BMF ist es, die bisher unterschiedliche Handhabung der Stromsteuer durch die Hauptzollämter zu vereinheitlichen. Dem Gesetz nach ist keine Steuer für Strom fällig, „wenn er in Anlagen mit einer Nennleistung bis zu 2 Megawatt erzeugt und in räumlichem Zusammenhang zu dieser Anlage entnommen und von demjenigen, der die Anlage betreibt oder betreiben lässt, gelei
Mittwoch, 18.07.2001, 08:41 Uhr
Jan Mühlstein
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