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Das Erneuerbaren-Fördersystem hat 2025 direkte Ausgaben von insgesamt 19,6 Milliarden Euro hervorgerufen, die zum Großteil der Bund deckte. Dessen Zuschuss sank gegenüber 2024.
Der Dezember 2025 machte beim EEG-Konto den Kohl auch nicht mehr fett: Die deutschen Netzbetreiber haben im vergangenen Jahr treuhänderisch knapp 19,6
Milliarden Euro für das Erneuerbaren-Fördersystem ausgegeben. Das war weniger als die beinahe 22
Milliarden Euro im Jahr 2024. Dies geht aus dem EEG-Kontoabschluss 31.
Dezember 2025 hervor, den die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) am 12.
Januar veröffentlicht haben.
Die Auszahlung der EEG-Stromeinspeise-Vergütungen war mit 18,5
Milliarden Euro – wie bisher immer – der mit Abstand größte Ausgabeposten. Davon entfielen auf den Zuschuss des Bundes 16,5
Milliarden Euro. Er blieb damit wenig überraschend der bei Weitem größte Einnahmeposten. 2024 hatte der Bund noch 18,5
Milliarden Euro dazugebuttert.
Der letzte Monat des Jahres 2025 änderte am Gesamtbild nur noch wenig: Am Markt nahmen die ÜNB durch die treuhänderische Versteigerung des geförderten Ökostroms aus kleinen Anlagen, die nicht der Direktvermarktungspflicht unterliegen, trotz gestiegener Day-ahead-Preisen und Marktwerte (wir berichteten) nur 109
Millionen Euro ein. Im Vorjahresmonat war es fast ebenso wenig: 113
Millionen Euro. Ausgezahlt wurden 893
Millionen Euro; im Dezember 2024 war es mit 821
Millionen Euro eine ähnliche Größenordnung.
Und der Bundeszuschuss sank im Dezember 2025 binnen Jahresfrist von 645 auf 431
Millionen Euro. Diese Monatstranche hätte sich das Finanzministerium auch sparen können, denn damit ist das EEG-Konto mit 828
Millionen Euro Guthaben ins neue Jahr gegangen – als totes Kapital und Risikopuffer zugleich.
So sieht es mit dem Kostendeckungsgrad ausDer Kostendeckungsgrad des EEG-Systems aus eigener Kraft − also ohne Subventionen des Bundes − stieg damit 2025, berücksichtigt man alle Positionen, gegenüber dem Vorjahr von 15
Prozent auf knapp 20
Prozent. Die Markteinnahmen am Day-ahead und am Intraday stiegen zeitgleich von 3,3 auf 3,9
Milliarden Euro.
Der geringe Kostendeckungsgrad ist vor allem auf den sogenannten Kostenrucksack hoher gesetzlicher Fördersätze von bis zu 50
Cent/kWh (500
Euro/MWh) für alte private PV-Anlagen zurückzuführen. Für die Einspeisevergütung gibt es eine Garantie des Bundes auf gut 20
Betriebsjahre, die erst nach und nach ausläuft.
Die Betreiber bekommen ihre Förderung zudem auch bei negativen Preisen, was den Zuschussbedarf weiter erhöht – dies ist erst bei Neuinstallationen seit Februar 2025 abgeschafft.
Die EEG-Kontoabrechnungen von Anfang 2011 bis Ende 2025 stehen monatsscharf
auf der Transparenzseite der ÜNB zur Verfügung
Montag, 12.01.2026, 16:38 Uhr
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