Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) schlägt eine Modifizierung der Erneuerbaren-Förderung vor. Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) soll prinzipiell erhalten bleiben, zur Kostensenkung sollte es aber Anpassungen und zusätzliche Instrumente geben.
In einem am 26. Januar vorgestellten Sondergutachten für das Bundesumweltministerium (BMU) zeigt der Rat durch Vorschläge zur Weiterentwicklung der politischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen „Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" bis 2050 auf. Nur diese sei „wirklich nachhaltig", betonte der SRU-Vorsitzende Martin Faulstich in Berlin. Und sie sei „langf
Mittwoch, 26.01.2011, 14:20 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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