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Über die begrenzte Laufzeit von Mieterstromverträgen sprach Andreas Klemm* mit Bianca Christ, Rechtsanwältin in der Kanzlei Sammler Usinger.
E&M: Frau Dr. Christ, die Laufzeit von Mieterstromverträgen ist begrenzt. Wie sieht hier der rechtliche Rahmen konkret aus?Christ: Der Gesetzgeber hat im Jahr 2017 die Förderung von Mieterstrom beschlossen. Er hat das EEG dahingehend ergänzt, dass der Betreiber einer PV-Anlage für Strom, den er an Mieter und sonstige Letztverbraucher im unmittelbaren r
Freitag, 4.05.2018, 09:06 Uhr
Armin Müller
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