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Eine neue Untersuchung der Fachagentur Windenergie an Land zeigt, dass Gemeinden und Stadtwerke von einem gesetzlichen Passus für die Bürgerenergiegesellschaften profitieren können.
Wenn es in der Windbranche seit Monaten ein rotes Tuch gibt, dann sind es die mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 machbar gewordenen, oftmals künstlich geschaffenen Bürgerenergiegesellschaften. Dank ihrer Privilegien bei den Bieterwettbewerben haben diese vermeintlichen Bürgergruppierungen den deutschen Windmarkt kräftig durcheinandergewirbelt und sind mitverantwortlich für den
Freitag, 3.08.2018, 16:26 Uhr
Ralf Köpke
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