Anlagenbetreiber im EU-Emissionshandel werden erst nach den Verhandlungen über ein Kioto-Nachfolgeabkommen im Dezember 2009 erfahren, ob sie mit milderen Versteigerungsregeln rechnen dürfen, wenn sie dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind.
Dies gab Peter Zapfel vom Umweltdirektorat der EU-Kommission auf einer Branchenveranstaltung in Brüssel am 8. Juli bekannt. In der Vorbereitung auf die Post-Kioto-Verhandlungen in Kopenhagen werde zwar intensiv an den Regeln gearbeitet, mit denen die Union dem Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ins Ausland begegnen will. Eine Liste von Unternehmen, welche unt
Dienstag, 8.07.2008, 12:30 Uhr
Heidrun Rothweiler
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