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Energie & Management > Stromnetz - BWE hält Netzpaket für rechtswidrig
Quelle: Shutterstock / peopleandmore
Stromnetz

BWE hält Netzpaket für rechtswidrig

Der Bundesverband Windenergie (BWE) kritisiert das Netzpaket des Bundeswirtschaftsministeriums als europarechtswidrig. Er macht Vorschläge, um Netze und Erzeuger zu synchronisieren.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) hält zentrale Teile des vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) vorgelegten Netzpakets für europarechtlich unzulässig. Im Mittelpunkt der Kritik steht ein sogenannter Redispatch-Vorbehalt, der nach Auffassung des Verbands den Anschluss und Ausbau erneuerbarer Energien einschränken würde.

Grundlage der Bewertung ist ein Rechtsgutachten der Kanzlei Raue, im Auftrag des BWE. Demnach verstoße der vorgeschlagene Mechanismus gegen europäische Vorgaben des Elektrizitätsbinnenmarkts. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek warnte davor, „einen europarechtlich unzulässigen Weg weiterzugehen“. Die daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten könnten das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk der Energiewende belasten. „Das vorliegende Netzpaket schafft vor allem Rechtsunsicherheit“, kritisierte sie.

Kritik am Redispatch-Vorbehalt

Der Referentenentwurf des BMWE sieht vor, dass Netzbetreiber in sogenannten kapazitätslimitierten Netzgebieten Netzanschlüsse unter einen Redispatch-Vorbehalt stellen können. Der BWE lehnt dieses Instrument als „Verhinderungsinstrument“ für den Zubau erneuerbarer Energien ab.

Nach Einschätzung des Verbands würde der Vorbehalt Investitionen erschweren und verteuern. In betroffenen Regionen würden Projekte unkalkulierbar, da Netzbetreiber Konditionen vorgeben könnten. Der gesetzliche Anspruch auf Netzanschluss dürfe jedoch nicht zur Disposition stehen, so der BWE. Flexible Netzanschlussvereinbarungen müssten gemeinsam zwischen Netzbetreibern und Anlagenbetreibern ausgestaltet werden.

Zudem kritisiert der Verband, der Vorbehalt setze Fehlanreize: Netzbetreiber, die in der Vergangenheit Netzausbau und -optimierung nicht ausreichend vorangetrieben hätten, würden faktisch entlastet. Gleichzeitig übertrage der Gesetzesentwurf Netzbetreibern indirekt eine räumliche Steuerung des Windenergieausbaus und greife damit in kommunale und landesplanerische Zuständigkeiten ein.

Speicher nicht einbezogen

Der Entwurf führt zudem sogenannte Einspeisenetze ein, um die Bündelung von Strom aus erneuerbaren Energien zu vereinfachen. Der BWE hält den Ansatz grundsätzlich für diskussionswürdig, bemängelt jedoch die konkrete Ausgestaltung. Insbesondere die systemdienliche Ansiedlung von Speichern, Flexibilitätsoptionen und Verbrauchern sei nicht ausreichend berücksichtigt.

Kritisch bewertet der Verband außerdem, dass der Gesetzgeber Vorgaben zu Baukostenzuschüssen machen will, weil damit bereits die Bundesnetzagentur befasst ist. Positiv hebt der BWE hervor, dass der Entwurf erweiterte Transparenzpflichten für Netzbetreiber vorsieht. Bei den neuen Priorisierungsmöglichkeiten für Übertragungsnetzbetreiber müssten klare Kriterien zum Projektfortschritt ergänzt werden.

Beschleunigungsagenda für die Netze

Parallel zur Kritik am Netzpaket stellt der Verband eine eigene Agenda zur Beschleunigung von Digitalisierung, Optimierung und Ausbau der Netze vor. Ziel sei es, Netzausbau und Ausbau erneuerbarer Energien besser zu synchronisieren, ohne den Zubau auszubremsen.

Erstens fordert der BWE die konsequente Anwendung des sogenannten NOXVA-Prinzips (Netzoptimierung vor Flexibilitäten vor Verstärkung vor Ausbau). Laut Verband nutzen bislang nur 19 von 62 Verteilnetzbetreibern mit Hochspannungsnetz ein witterungsabhängiges Freileitungsmonitoring, obwohl sich dadurch die Auslastung von Leitungen deutlich erhöhen lasse.

Zweitens solle die Bundesregierung die Digitalisierung der Netze beschleunigen und die Einführung dynamischer Netzentgelte ermöglichen. Voraussetzung sei ein schnellerer Rollout intelligenter Messsysteme. Solche Preissignale könnten laut BWE Redispatch-Mengen und -Kosten senken.

Drittens plädiert der Verband für ein Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten und eine Stärkung flexibler Netzanschlussvereinbarungen. Die Anfang 2025 eingeführte Kann-Regelung habe sich als unzureichend erwiesen. Anlagenbetreiber benötigten ein Wahlrecht.

Beibehaltung der Anreizreglierung

Weitere Punkte betreffen die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Möglichkeit, bei Engpässen die Einspeisung statt die Erzeugung zu steuern, sowie die Beibehaltung der Anreizregulierung. Redispatch-Kosten sollten im Effizienzvergleich der Netzbetreiber berücksichtigt werden, um Investitionsanreize für den Netzausbau zu erhalten.

Zudem schlägt der BWE einen bundeseinheitlichen Reservierungsmechanismus für Netzanschlüsse vor, der sich an der Projektreife orientiert und von mehr Transparenz über verfügbare Kapazitäten begleitet wird. Auch das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ im Energiewirtschaftsgesetz müsse so weiterentwickelt werden, dass es praktisch angewendet werden könne. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, die vorgeschlagenen Maßnahmen zügig umzusetzen.

Das Kurzgutachten der Kanzlei Raue zum Redispatchvorbehalt steht als PDF zum Download bereit.

Mittwoch, 18.02.2026, 13:02 Uhr
Susanne Harmsen
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Stromnetz
BWE hält Netzpaket für rechtswidrig
Der Bundesverband Windenergie (BWE) kritisiert das Netzpaket des Bundeswirtschaftsministeriums als europarechtswidrig. Er macht Vorschläge, um Netze und Erzeuger zu synchronisieren.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) hält zentrale Teile des vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) vorgelegten Netzpakets für europarechtlich unzulässig. Im Mittelpunkt der Kritik steht ein sogenannter Redispatch-Vorbehalt, der nach Auffassung des Verbands den Anschluss und Ausbau erneuerbarer Energien einschränken würde.

Grundlage der Bewertung ist ein Rechtsgutachten der Kanzlei Raue, im Auftrag des BWE. Demnach verstoße der vorgeschlagene Mechanismus gegen europäische Vorgaben des Elektrizitätsbinnenmarkts. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek warnte davor, „einen europarechtlich unzulässigen Weg weiterzugehen“. Die daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten könnten das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk der Energiewende belasten. „Das vorliegende Netzpaket schafft vor allem Rechtsunsicherheit“, kritisierte sie.

Kritik am Redispatch-Vorbehalt

Der Referentenentwurf des BMWE sieht vor, dass Netzbetreiber in sogenannten kapazitätslimitierten Netzgebieten Netzanschlüsse unter einen Redispatch-Vorbehalt stellen können. Der BWE lehnt dieses Instrument als „Verhinderungsinstrument“ für den Zubau erneuerbarer Energien ab.

Nach Einschätzung des Verbands würde der Vorbehalt Investitionen erschweren und verteuern. In betroffenen Regionen würden Projekte unkalkulierbar, da Netzbetreiber Konditionen vorgeben könnten. Der gesetzliche Anspruch auf Netzanschluss dürfe jedoch nicht zur Disposition stehen, so der BWE. Flexible Netzanschlussvereinbarungen müssten gemeinsam zwischen Netzbetreibern und Anlagenbetreibern ausgestaltet werden.

Zudem kritisiert der Verband, der Vorbehalt setze Fehlanreize: Netzbetreiber, die in der Vergangenheit Netzausbau und -optimierung nicht ausreichend vorangetrieben hätten, würden faktisch entlastet. Gleichzeitig übertrage der Gesetzesentwurf Netzbetreibern indirekt eine räumliche Steuerung des Windenergieausbaus und greife damit in kommunale und landesplanerische Zuständigkeiten ein.

Speicher nicht einbezogen

Der Entwurf führt zudem sogenannte Einspeisenetze ein, um die Bündelung von Strom aus erneuerbaren Energien zu vereinfachen. Der BWE hält den Ansatz grundsätzlich für diskussionswürdig, bemängelt jedoch die konkrete Ausgestaltung. Insbesondere die systemdienliche Ansiedlung von Speichern, Flexibilitätsoptionen und Verbrauchern sei nicht ausreichend berücksichtigt.

Kritisch bewertet der Verband außerdem, dass der Gesetzgeber Vorgaben zu Baukostenzuschüssen machen will, weil damit bereits die Bundesnetzagentur befasst ist. Positiv hebt der BWE hervor, dass der Entwurf erweiterte Transparenzpflichten für Netzbetreiber vorsieht. Bei den neuen Priorisierungsmöglichkeiten für Übertragungsnetzbetreiber müssten klare Kriterien zum Projektfortschritt ergänzt werden.

Beschleunigungsagenda für die Netze

Parallel zur Kritik am Netzpaket stellt der Verband eine eigene Agenda zur Beschleunigung von Digitalisierung, Optimierung und Ausbau der Netze vor. Ziel sei es, Netzausbau und Ausbau erneuerbarer Energien besser zu synchronisieren, ohne den Zubau auszubremsen.

Erstens fordert der BWE die konsequente Anwendung des sogenannten NOXVA-Prinzips (Netzoptimierung vor Flexibilitäten vor Verstärkung vor Ausbau). Laut Verband nutzen bislang nur 19 von 62 Verteilnetzbetreibern mit Hochspannungsnetz ein witterungsabhängiges Freileitungsmonitoring, obwohl sich dadurch die Auslastung von Leitungen deutlich erhöhen lasse.

Zweitens solle die Bundesregierung die Digitalisierung der Netze beschleunigen und die Einführung dynamischer Netzentgelte ermöglichen. Voraussetzung sei ein schnellerer Rollout intelligenter Messsysteme. Solche Preissignale könnten laut BWE Redispatch-Mengen und -Kosten senken.

Drittens plädiert der Verband für ein Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten und eine Stärkung flexibler Netzanschlussvereinbarungen. Die Anfang 2025 eingeführte Kann-Regelung habe sich als unzureichend erwiesen. Anlagenbetreiber benötigten ein Wahlrecht.

Beibehaltung der Anreizreglierung

Weitere Punkte betreffen die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Möglichkeit, bei Engpässen die Einspeisung statt die Erzeugung zu steuern, sowie die Beibehaltung der Anreizregulierung. Redispatch-Kosten sollten im Effizienzvergleich der Netzbetreiber berücksichtigt werden, um Investitionsanreize für den Netzausbau zu erhalten.

Zudem schlägt der BWE einen bundeseinheitlichen Reservierungsmechanismus für Netzanschlüsse vor, der sich an der Projektreife orientiert und von mehr Transparenz über verfügbare Kapazitäten begleitet wird. Auch das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ im Energiewirtschaftsgesetz müsse so weiterentwickelt werden, dass es praktisch angewendet werden könne. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, die vorgeschlagenen Maßnahmen zügig umzusetzen.

Das Kurzgutachten der Kanzlei Raue zum Redispatchvorbehalt steht als PDF zum Download bereit.

Mittwoch, 18.02.2026, 13:02 Uhr
Susanne Harmsen

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