Demonstration der DUH vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Quelle: DUH / Neuschäffer
Das Klimaschutzprogramm des Bundes reicht aus Sicht der DUH nicht aus, um gesetzliche Ziele zu erreichen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stützt diese Bewertung.
Am 29. Januar dieses Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung überprüft. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Nach ihrer Einschätzung kann Deutschland damit die gesetzlichen Klimaziele nicht erreichen.
Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zwingt dieses Urteil die Bundesregierung dazu, ihr Klimaschutzprogramm grundlegend zu überarbeiten. ihr Klimaschutzprogramm grundlegend zu überarbeiten. Gegenstand des Verfahrens war die Klage der DUH gegen dieses Programm.
Die Umweltorganisation hatte dagegen geklagt, da die Bundesregierung selbst davon ausgeht, das Klimaziel für 2030 zu verfehlen. Dieses Ziel sieht eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 vor. Laut dem aktuellen offiziellen Projektionsbericht betrage die Abweichung 25 Millionen Tonnen CO2. Aus Sicht der DUH zeige diese Lücke, dass das Programm nicht die erforderliche Steuerungswirkung entfalten kann.
Nach Darstellung der DUH folgte das Bundesverwaltungsgericht dieser Argumentation. Das Gericht habe klargestellt, dass ein Klimaschutzprogramm konkrete und belastbare Maßnahmen enthalten müsse, mit denen sich die Klimaziele tatsächlich erreichen lassen. Zudem bestätigte das Gericht das Klagerecht der DUH im Zusammenhang mit Klimaschutzprogrammen. Bereits im Mai 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugunsten der Organisation entschieden.
Handlungsdruck der Regierung erhöht sich
Nach Einschätzung der DUH steht die Bundesregierung nun unter Handlungsdruck. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte, das Gericht habe deutlich gemacht, dass Klimaziele nicht nur politisch formuliert, sondern durch wirksame Maßnahmen abgesichert werden müssen.
Als Beispiele nannte Resch ein allgemeines Tempolimit, den Abbau von Steuervergünstigungen für Diesel und Dienstwagen sowie zusätzliche Investitionen in den Schienenverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr. Nach Angaben der DUH ließe sich mit einem Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Landstraßen und Tempo 30 innerorts ein erheblicher Teil der Emissionslücke im Jahr 2030 schließen.
Auch im Gebäudebereich sieht der Verband dringenden Handlungsbedarf. Barbara Metz, ebenfalls DUH-Bundesgeschäftsführerin, erklärte, die Bundesregierung müsse die bestehende Blockade beim Heizungsgesetz auflösen und den Umstieg auf fossilfreie Heizsysteme beschleunigen. Überdies fordert der Verband verbindliche Sanierungsquoten für besonders ineffiziente Gebäude sowie eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude wie Schulen und Kindergärten. Das Urteil zeige aus Sicht der DUH, dass unverbindliche Zielankündigungen rechtlich nicht ausreichen.
Frist für neues Klimaschutzprogramm im März
Unabhängig von dem von der DUH angestrengten Klageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht muss die Bundesregierung bis spätestens 25. März dieses Jahres ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen. Gesetzlich ist vorgesehen, dass das neue Klimaschutzprogramm neben dem Ziel für 2030 auch die Klimaziele für 2040 sowie die Emissionspfade der Jahre dazwischen abbildet.
Die Organisation kündigte an, von seinem nun höchstrichterlich bestätigten Klagerecht Gebrauch zu machen, falls die Bundesregierung bis zum Stichtag kein aus Sicht der DUH ausreichendes Klimaschutzprogramm beschließt.
Freitag, 30.01.2026, 12:21 Uhr
Davina Spohn
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