Barbie Kornelia Haller, Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur. Quelle: Screenshot/Fritz Wilhelm
Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, künftig noch genauer auf die Effizienz der Netzbetreiber zu schauen.
Die Bundesnetzagentur hat am 10. Dezember ihre Festlegungen im Rahmen des sogenannten „NEST“-Prozesses veröffentlicht. Es geht dabei vor allem um die Weiterentwicklung der Anreizregulierung für Strom- und Gasnetzbetreiber für die Zeit nach 2027. Diese habe sich grundsätzlich in Deutschland und auch in vielen Nachbarländern bewährt, sagte Barbie Kornelia Haller bei einer Präsentation vor Journalisten.
Es bleibe demnach bei der periodischen Kostenprüfung für das jeweilige Basisjahr, bei einer Fortschreibung der Kosten über mehrere Jahre einer Regulierungsperiode und bei der Durchführung eines Effizienzvergleichs der Netzbetreiber untereinander, so die Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur. „Wir setzen damit netzbetreiber-individuelle Effizienzvorgaben für die Regulierungsperiode“, so Haller. Es bleibe auch beim generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) als Ergänzung zum Verbraucherpreisindex. „Es wird eine sofortige Anerkennung der Kapitalkosten für Neuinvestitionen über den Kapitalkostenaufschlag auf Plankostenbasis geben“, fügte sie hinzu. Außerdem sei weiterhin die Übernahme von Auslastungsrisiken über das Regulierungskonto vorgesehen.
Laut Haller wird sich aber an „entscheidenden Stellen“ etwas ändern. Wie die Behörde schon von Beginn des NEST-Prozesses 2024 an erwogen hat, wird sie die Regulierungsperiode von fünf auf drei Jahre verkürzen. Allerdings werde diese Änderung erst ab der übernächsten Regulierungsperiode wirksam. Die Übergangszeit werde genutzt, um zu evaluieren, ob durch die zeitliche Straffung auch weiterhin der Prüfungszyklus umgesetzt werden kann. Dies sei ein wesentliches Anliegen der Kollegen aus den Landesregulierungsbehörden gewesen, erläuterte die Vizepräsidentin.
Erlöse für Strom-Verteilnetzbetreiber werden wachsen
Die EU-Vorgaben für die nationale Regulierung sehen vor, dass die Kunden nur die Kosten tragen sollen, die sich auch bei Wettbewerb ergeben würden. Deshalb will die Bundesnetzagentur noch stärkere Effizienzanreize setzen. Folglich sollen Ineffizienzen künftig statt über fünf Jahre schon über drei Jahre abgebaut werden. Aus Sicht der Behörde sei der verkürzte Zeitraum auch nicht überfordernd. Ohnehin stehe ja zunächst noch einmal eine fünfjährige Regulierungsperiode an. Gleichzeitig versicherte Haller: „Wir nehmen unsere Effizienzberechnungen auch ernster als in der Vergangenheit.“
Denn im Rahmen des NEST-Prozesses habe sich gezeigt, dass Netzbetreiber in großem Umfang operative Kosten in die Basisjahre verschieben können. Damit könnten Zusatzrenditen erwirtschaftet werden, „die in diesem Umfang nicht gerechtfertigt sind“, erklärte Haller. Diese Möglichkeit werde bei einem dreijährigen Abbaupfad eingeschränkt.
Für eine für die Netzbetreiber positive Wendung in der Anreizregulierung wollte sich Haller nicht die Lorbeeren aufsetzen: Die Einführung eines Instruments zur Betriebskostenanpassung in der anstehenden fünfjährigen Regulierungsperiode – der sogenannte Opex-Faktor – sei von der Behörde zunächst für die Verteilnetzbetreiber gar nicht vorgesehen gewesen. Nun sei es aber für alle verbindlich. Dies bedeute, wenn die Versorgungsaufgabe wachse, können auch die Kosten für Personal und Wartung entsprechend angepasst werden. „Wir setzen hier ein vom VKU vorgeschlagenes Modell um“, betonte sie.
Seit jeher ist die Bestimmung des Eigenkapitalzinssatzes ein Aufreger. Durch eine neue Mittelwertbildung werde dieser künftig steigen. Außerdem werde der Fremdkapitalzinssatz für die Bestimmung der Basisjahrkosten mit dem Investitionsvolumen gewichtet. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Netzbetreiber in der Vergangenheit durchaus unterschiedlich viel investiert und Kapital zu unterschiedlich hohen Zinssätzen aufgenommen haben.
Für die Strom-Verteilnetzbetreiber werde es trotz aller Effizienzvorgaben zu höheren Erlösen kommen, erklärte Haller. „Der Umbau der Strominfrastruktur wird dadurch erheblich unterstützt“, sagte sie und verwies auf einen erwarteten Zuwachs in Höhe von 1,4 Prozent. Dieser sei alleine auf die NEST-Festlegungen zurückzuführen. Andere Faktoren, wie das ohnehin gestiegene weltweite Zinsniveau oder die weltpolitische Lage, seien allerdings nicht berücksichtigt.
Dagegen sei bei den Gasnetzbetreibern mit einem Erlösrückgang zu rechnen. „Angesichts aktueller erheblicher Überrenditen und einem schrumpfenden Geschäftsmodell ist dies aber aus unserer Sicht folgerichtig“, betonte die Vizepräsidentin.
Mittwoch, 10.12.2025, 17:58 Uhr
Fritz Wilhelm
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