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Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen findet am 1. Oktober statt. Insgesamt sind 617.326 kW ausgeschrieben.
Die Bundesnetzagentur hat die zweite Biomasse-Ausschreibung des Jahres 2026 bekannt gemacht. Zum Gebotstermin am 1.
Oktober stehen 617
MW zur Verfügung. Für neue Biomasseanlagen setzt die Behörde einen Höchstwert von 19,43
Cent/kWh an. Betreiber bestehender Anlagen dürfen Gebote bis 19,83
Cent/kWh abgeben.
Für geplante Biomasseanlagen gilt vor dem Gebotstermin eine weitere Frist. Die erforderliche Genehmigung muss spätestens vier Wochen vor dem Termin erteilt und im Marktstammdatenregister gemeldet worden sein. Für die Ausschreibung am 1.
Oktober endet diese Frist am 3.
September.
Bei Geboten für bestehende Biomasseanlagen verlangt die Bundesnetzagentur eine Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister. Betreiber, die am Oktober-Termin teilnehmen wollen, müssen damit die registerbezogenen Voraussetzungen bereits vor der eigentlichen Gebotsfrist erfüllen.
Ausschreibung im April war unterzeichnetDas EEG sieht für 2026 zunächst ein Ausschreibungsvolumen für Biomasse von 1.126
MW vor, das sich auf zwei Gebotstermine verteilt. Bei der Ausschreibung im April hatte die Bundesnetzagentur 727
MW ausgeschrieben. Insgesamt gingen 494 Gebote mit einer Gebotsmenge von 637
MW ein. Die Ausschreibung war damit unterzeichnet. Es konnten 388 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 491
MW einen Zuschlag erlangen. 29 Gebote mussten vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden.
Die Bundesnetzagentur hatte aufgrund der Unterzeichnung das Ausschreibungsvolumen entsprechend reduziert. Das bedeutet, dass Zuschläge nur im Umfang von 80
Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote erteilt werden konnten.
Weitere
Informationen zur kommenden Biomasse-Ausschreibung am 1. Oktober sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur abrufbar.
(hr)
Mittwoch, 26.08.2026, 14:22 Uhr
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