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Die Mitfinanzierung des Energie- und Klimafonds aus dem Bundeshaushalt ist nun Gesetz.
Der Energie- und Klimafonds des Bundes, aus dem diverse Förderprogramme finanziert werden, ist nicht mehr nur auf die unzureichenden Einnahmen aus der Versteigerung der Emissionszertifikate angewiesen. Der Bundesrat hat am 19. Dezember, bei seiner letzten Sitzung im vergangenen Jahr, auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet u
Mittwoch, 7.01.2015, 16:45 Uhr
Jan Mühlstein
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