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Energie & Management > Erdgas - Bundesgericht weist Klagen gegen LNG-Anbindung ab
Die "Energos-Power" vor der Ostseeinsel Rügen. Quelle: Deutsche Regas / Christian Morgenstern
Erdgas

Bundesgericht weist Klagen gegen LNG-Anbindung ab

Die Genehmigung für die Anbindungsleitung des umstrittenen Rügener Terminals für Flüssigerdgas ist rechtens - das ist die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 25. April Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) abgewiesen. Die beiden Organisationen hatten auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der Genehmigung des Rügener LNG-Terminals gedrängt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass das Bergamt Stralsund unter Berufung auf das LNG-Beschleunigungsgesetz auf eine UVP verzichten durfte. Dies sei rechtens, da das Rügener Terminal der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene, teilte das Gericht am 25. April mit.
 
DUH und Nabu hatten auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom August 2023 über den ersten Seeabschnitt der Anbindungsleitung geklagt. Mit Eilanträgen, die auf einen Baustopp abzielten, waren sie vor dem Leipziger Gericht schon im vergangenen Jahr gescheitert.

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Bund den Ausbau einer eigenen Importinfrastruktur für Flüssigerdgas forciert, um weniger abhängig von russischem Gas zu werden. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten.
 
Gasmangellage gilt weiterhin
 
Das Gericht schrieb, die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der Leitung sei geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um die fortbestehende Krise der Gasversorgung infolge der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines zu bewältigen: „Die Alarmstufe des Notfallplans Gas galt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses und gilt weiterhin.“
 
Kritiker führen schon länger an, dass keine Gasmangellage mehr bestehe, das Rügener Terminal nicht benötigte Überkapazitäten schaffe und Umwelt und Natur schade. Der Bund hatte es unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit verteidigt.
 
Bis zum Sommer volle Leistungsfähigkeit
 
Die rund 50 Kilometer lange Anbindungsleitung durch die Ostsee ist fertiggestellt und verbindet das Rügener Terminal mit dem Gasleitungs-Knotenpunkt auf dem Festland in Lubmin. Im Hafen von Mukran liegt bereits das Spezialschiff „Energos Power“, das seit Anfang März im Probebetrieb Gas eingespeist hat (wir berichteten). Künftig soll es mit einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff geliefertes LNG aufnehmen, umwandeln und über die Anbindungsleitung einspeisen. Früheren Angaben zufolge soll spätestens Mitte Mai der Regelbetrieb beginnen und bis zum Sommer die volle Leistungsfähigkeit erreicht werden.
 
Mit der neuerlichen Entscheidung aus Leipzig ist noch nicht das letzte Wort im Zusammenhang mit dem LNG-Terminal gesprochen. Die Gemeinde Binz, die unweit des Terminals liegt, hatte angekündigt, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen und einen Eilantrag einzureichen, der sich gegen den Betrieb richtet.

Auch die DUH und der Nabu prüfen weitere Schritte. Sie kündigten weiteren Widerstand gegen die Genehmigung des Terminals im Hafen von Mukran an. „Klima- und Meeresschutz haben heute vorm Bundesverwaltungsgericht verloren. Das ist für uns als DUH ein Ansporn, in weiteren Verfahren jetzt erst recht gegen das unnötige LNG-Terminal Rügen vorzugehen“, sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH. Für diese Entscheidung sei maßgeblich das LNG-Beschleunigungsgesetz verantwortlich, das eher den Namen „Klimakrisenbeschleunigungsgesetz“ tragen solle, „da es fossile und klimaschädliche Projekte ermöglicht, die ansonsten nicht realisierbar wären.“

Leif Miller, Bundesgeschäftsführer des Nabu, ergänzte: Riffe haben als Kinderstube und als Nahrungs- und Laichhabitat eine Schlüsselfunktion für unsere Meere. Ihre Zerstörung ist ein weiterer Sargnagel für die heute schon schwer geschädigte Ostsee. Wie kann es sein, dass 112.000 Quadratmeter zerstörte Riffe im Schutzgebiet nicht ausreichen, um ein solches Projekt zu stoppen?“ Das Projekt zementiere Deutschlands fossile Abhängigkeit bis 2043 und stehe stellvertretend für eine ganze Reihe großer Infrastrukturvorhaben.

Donnerstag, 25.04.2024, 14:07 Uhr
Davina Spohn / Silvia Rausch-Becker
Energie & Management > Erdgas - Bundesgericht weist Klagen gegen LNG-Anbindung ab
Die "Energos-Power" vor der Ostseeinsel Rügen. Quelle: Deutsche Regas / Christian Morgenstern
Erdgas
Bundesgericht weist Klagen gegen LNG-Anbindung ab
Die Genehmigung für die Anbindungsleitung des umstrittenen Rügener Terminals für Flüssigerdgas ist rechtens - das ist die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 25. April Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) abgewiesen. Die beiden Organisationen hatten auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der Genehmigung des Rügener LNG-Terminals gedrängt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass das Bergamt Stralsund unter Berufung auf das LNG-Beschleunigungsgesetz auf eine UVP verzichten durfte. Dies sei rechtens, da das Rügener Terminal der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene, teilte das Gericht am 25. April mit.
 
DUH und Nabu hatten auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom August 2023 über den ersten Seeabschnitt der Anbindungsleitung geklagt. Mit Eilanträgen, die auf einen Baustopp abzielten, waren sie vor dem Leipziger Gericht schon im vergangenen Jahr gescheitert.

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Bund den Ausbau einer eigenen Importinfrastruktur für Flüssigerdgas forciert, um weniger abhängig von russischem Gas zu werden. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten.
 
Gasmangellage gilt weiterhin
 
Das Gericht schrieb, die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der Leitung sei geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um die fortbestehende Krise der Gasversorgung infolge der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines zu bewältigen: „Die Alarmstufe des Notfallplans Gas galt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses und gilt weiterhin.“
 
Kritiker führen schon länger an, dass keine Gasmangellage mehr bestehe, das Rügener Terminal nicht benötigte Überkapazitäten schaffe und Umwelt und Natur schade. Der Bund hatte es unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit verteidigt.
 
Bis zum Sommer volle Leistungsfähigkeit
 
Die rund 50 Kilometer lange Anbindungsleitung durch die Ostsee ist fertiggestellt und verbindet das Rügener Terminal mit dem Gasleitungs-Knotenpunkt auf dem Festland in Lubmin. Im Hafen von Mukran liegt bereits das Spezialschiff „Energos Power“, das seit Anfang März im Probebetrieb Gas eingespeist hat (wir berichteten). Künftig soll es mit einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff geliefertes LNG aufnehmen, umwandeln und über die Anbindungsleitung einspeisen. Früheren Angaben zufolge soll spätestens Mitte Mai der Regelbetrieb beginnen und bis zum Sommer die volle Leistungsfähigkeit erreicht werden.
 
Mit der neuerlichen Entscheidung aus Leipzig ist noch nicht das letzte Wort im Zusammenhang mit dem LNG-Terminal gesprochen. Die Gemeinde Binz, die unweit des Terminals liegt, hatte angekündigt, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen und einen Eilantrag einzureichen, der sich gegen den Betrieb richtet.

Auch die DUH und der Nabu prüfen weitere Schritte. Sie kündigten weiteren Widerstand gegen die Genehmigung des Terminals im Hafen von Mukran an. „Klima- und Meeresschutz haben heute vorm Bundesverwaltungsgericht verloren. Das ist für uns als DUH ein Ansporn, in weiteren Verfahren jetzt erst recht gegen das unnötige LNG-Terminal Rügen vorzugehen“, sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH. Für diese Entscheidung sei maßgeblich das LNG-Beschleunigungsgesetz verantwortlich, das eher den Namen „Klimakrisenbeschleunigungsgesetz“ tragen solle, „da es fossile und klimaschädliche Projekte ermöglicht, die ansonsten nicht realisierbar wären.“

Leif Miller, Bundesgeschäftsführer des Nabu, ergänzte: Riffe haben als Kinderstube und als Nahrungs- und Laichhabitat eine Schlüsselfunktion für unsere Meere. Ihre Zerstörung ist ein weiterer Sargnagel für die heute schon schwer geschädigte Ostsee. Wie kann es sein, dass 112.000 Quadratmeter zerstörte Riffe im Schutzgebiet nicht ausreichen, um ein solches Projekt zu stoppen?“ Das Projekt zementiere Deutschlands fossile Abhängigkeit bis 2043 und stehe stellvertretend für eine ganze Reihe großer Infrastrukturvorhaben.

Donnerstag, 25.04.2024, 14:07 Uhr
Davina Spohn / Silvia Rausch-Becker

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