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Die BGH-Richter haben ein Urteil gefällt im Streit um den Begriff der „Kundenanlage“. Vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen einem Bauträger und einem Netzbetreiber.
Die Einstufung im rechtlichen Sinn als Kundenanlage ist entscheidend dafür, ob für Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke netzentgeltrechtliche Entlastungen gewährt und Fördermittel nach dem EEG sowie dem KWK-Gesetz in Anspruch genommen werden können. Deshalb ist der Kundenanlagenstatus oftmals der entscheidende Faktor für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen.Im besagten Verfahren ging
Mittwoch, 12.02.2020, 09:07 Uhr
Heidi Roider
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