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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Gaslieferungsverträge, die den Arbeitspreis an die Entwicklung des Heizölpreises koppeln, die Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
Die Karlsruher Richter gehen davon aus, dass es auf die jeweilige kaufmännische Beurteilung des Kunden ankomme, ob die Ölpreisbindung sachgerecht und akzeptabel sei. Von einem Unternehmer sei zu erwarten, dass er die Chancen und Risiken einer Ölpreisindexierung einschätzen kann. Für einen Unternehmer sei auch ersichtlich, dass die Kopplung an den Heizölpreis keinen Bezug zu künftigen Kostensteiger
Donnerstag, 15.05.2014, 11:03 Uhr
Fritz Wilhelm
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