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Einige Biogasanlagenbetreiber wollen die durch das EEG 2014 erfolgten Eingriffe in den Bestandsschutz nicht tatenlos hinnehmen – und lassen daher Verfassungsbeschwerden vorbereiten.
Die Interessengemeinschaft Bestandsschutz von Biogasanlagen im EEG aus dem niedersächsischen Buchholz in der Nordheide sowie der Verein Nachhaltige Energien im schleswig-holsteinischen Klein Offenseth-Sparrieshoop wollen sich nicht mit allen im EEG 2014 festgelegten Änderungen abfinden. Wie die Initiativen am 28. Januar auf der Jahrestagung Biogas klarstellten, beinhaltet die Anfang August 2014 in
Freitag, 6.02.2015, 09:39 Uhr
Michael Pecka
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