Zu den im Rahmen der Laufzeitverlängerung für die Kernkraftwerke vorliegenden Gesetzentwürfen finden am 21. Oktober die Anhörungen in den Bundestagsfachausschüssen statt.
Bereits am Vormittag befasst sich der Ausschuss für Naturschutz, Umwelt und Reaktorsicherheit vier Stunden lang mit den Änderungen im Atomgesetz. Wesentliche Punkte dabei sind der längere Betrieb der KKW und die Sicherheitsanforderungen. Auch die Frage, ob der Bundesrat in die Gesetzgebung einbezogen werden muss, wird erörtert. Dazu sind zehn Sachverständige geladen, die ihre Stellungnahmen abgebe
Donnerstag, 21.10.2010, 10:45 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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