Der Deutsche Bundestag hat mit der Koalitionsmehrheit die Kürzung der Photovoltaikvergütung durchgewunken. Mit der Verabschiedung des Europarechts-Anpassungsgesetzes Erneuerbare Energien wurden zugleich mehrere andere Neuregelungen beschlossen.
Bei dem sogenannten Grünstromprivileg wird ab 2012 die Befreiung von der EEG-Umlage auf 2 Ct/kWh beschränkt. Außerdem soll es zukünftig Anforderungen an Herkunftsnachweise für Ökostrom geben und ein Herkunftsnachweis-Register eingerichtet werden. Details dazu wird federführend das Bundesumweltministerium (BMU) in Rechtsverordnungen festlegen. Gleiches gilt für die Nachhaltigke
Montag, 28.02.2011, 11:26 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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