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Betreiber von Blockheizkraftwerken für die Beheizung neuer Gebäude können den auf die Stromerzeugung entfallenden Kostenanteil der BHKW-Anlage künftig nur noch über 50 Jahre abschreiben. Die Änderung bei der AfA für Blockheizkraftwerke schildert Markus Gailfuß*.
Die neue Regelung der obersten Finanzbehörde bringt zusätzliche Komplexität und eine inkohärente Struktur in ein seit vielen Jahren funktionierendes System. Schon in der Vergangenheit wurde man bei der Wahl der steuerlichen Abschreibungszeit von Blockheizkraftwerken (BHKW) aufgrund verschiedener Vorschriften verwirrt. Die für die Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen maßgebliche VDI-Richtl
Freitag, 14.08.2015, 10:51 Uhr
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