Mittwoch, 15.04.2015, 11:29 Uhr
Flächen-Enteignungen für den Bau von Wind- oder Solarparks sind rechtlich möglich, sie unterliegen aber engen Bedingungen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, das die Maslaton-Anwaltsgemeinschaft analysiert hat.