Dienstag, 21.07.2015, 11:31 Uhr
Nach mehreren Urteilen von Landgerichten zeichnet sich ab, dass sich bei den zulässigen Mehrkosten seitens der Netzbetreiber für den Netzanschluss von Erneuerbaren-Energien-Anlagen ein Schwellenwert von 25 % abzeichnet.